Die Heizungsförderung ist neu aufgestellt.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Fördersätze: eine gestaffelte Einkommensförderung, ein Familienzuschlag — und zugleich sind Boni entfallen. Ab Februar 2027 sinkt die Förderung halbjährlich. Acht Tage später, am 29. Juli 2026, ist zusätzlich das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten und hat die 65-%-Pflicht sowie das Betriebsverbot für Öl- und Gaskessel ersatzlos gestrichen. Hier finden Sie beides — was gilt, was das für Ihr Vorhaben bedeutet, und welche Frist noch zählt.
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Die entscheidenden Fristen
- 8. Juli 2026Reform beschlossenVorbei
Der Haushaltsausschuss des Bundestages billigt die BEG-Reform. BMWE und KfW veröffentlichen die Eckpunkte der neuen Heizungsförderung.
- 9.–20. Juli 2026UmstellungsphaseVorbei
KfW und BAFA erstellten KEINE neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) bzw. Technischen Projektbeschreibungen (TPB). Anträge waren in dieser Zeit nur mit bereits vorhandener BzA/TPB möglich.
- 20. Juli 2026, 20:00 UhrLetzte Chance Alt-KonditionenVorbei
Wer eine gültige BzA/TPB bereits besaß, konnte bis zu diesem Zeitpunkt einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen (bis zu 70 %, Höchstbetrag 30.000 €). Diese Frist ist abgelaufen.
- seit 21. Juli 2026Neue Förderbedingungen in KraftJetzt
Bei KfW und BAFA gelten ausschließlich die neuen Förderbedingungen. Vorhandene KfW-BzA behalten ihre 6-monatige Gültigkeit und können weiter genutzt werden — der Antrag läuft dann aber zu den neuen Konditionen. Alte BAFA-TPB haben ihre Gültigkeit verloren.
- seit 29. Juli 2026Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in KraftJetzt
Das GModG löst das Gebäudeenergiegesetz ab. Die 65-%-Erneuerbaren-Pflicht (§ 71 GEG) und das Betriebsverbot für Öl- und Gaskessel (§ 72 GEG) sind ersatzlos gestrichen. An ihre Stelle tritt eine Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen: ab 2029 mindestens 10 % biogene Brennstoffe, ab 2030 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 %. Für die Förderung ändert das nichts — dort verlangt die BEG die 65 % erneuerbare Energien unabhängig vom Gesetz weiter (Förderrichtlinie BEG EM, technische Mindestanforderungen Nr. 3.1), bezogen auf den sanierten Versorgungsbereich; fossile Heizungen bleiben ungefördert.
- 1. Februar 2027Degression beginnt
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt um 4 Prozentpunkte, Förderhöchstbetrag der 1. Wohneinheit um 750 € — danach jeweils halbjährlich zum 1. Februar und 1. August.
Unsicher, welche Frist für Sie zählt? Prüfen Sie zuerst, was Ihnen nach neuem Recht zusteht — dann wissen Sie, ob sich Eile lohnt.
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Heizungstausch im Wohngebäude (Zuschussförderung über die KfW), Quelle: KfW-Mitteilung vom 08.07.2026.
| Baustein | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderungunverändert | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonussinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte | 20 % | 16 % |
| Einkommensbonusneu gestaffelt, Grenze auf 50.000 € angehoben | 30 % (bis 40.000 €) | 40 % / 30 % / 10 % (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €) |
| FamilienzuschlagNEU: einmalig (nicht pro Kind), mind. 1 Kind unter 18 Jahren im Haushalt zum Zeitpunkt der Antragstellung, Nachweis per Meldebescheinigung | — | −10.000 € aufs anzusetzende Einkommen |
| Effizienzbonus (z. B. R290, Erdwärme) | 5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € | entfällt |
| Maximale Förderquote80 % nur bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (nach Familienzuschlag-Abzug), sonst weiterhin 70 % — BAFA-Förderübersicht vom 09.07.2026 | 70 % | 80 % / 70 % gestaffelt |
| Höchstbetrag 1. Wohneinheitsinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € | 30.000 € | 28.000 € |
| Maximaler Zuschuss (EFH)80 % von 28.000 € — nur Einkommensgruppe ≤ 30.000 €; alle anderen max. 19.600 € (70 %) | 21.000 € | 22.400 € |
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Jetzt kostenlos berechnen →Drei Beispiele nach neuem Recht
Familie, 48.000 € Einkommen, alte Ölheizung
30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus + 30 % Einkommensbonus (48.000 € − 10.000 € Familienzuschlag = 38.000 €) = 76 % rechnerisch — gedeckelt auf die 70-%-Obergrenze (Einkommen über 30.000 €)
70 % — bis zu 19.600 €
Haushalt bis 30.000 € Einkommen, alte Ölheizung
30 % + 16 % + 40 % = 86 %, gedeckelt auf 80 % (erhöhte Obergrenze nur für diese Einkommensgruppe)
80 % — bis zu 22.400 €
Haushalt über 60.000 € Einkommen, Gasheizung ≥ 20 Jahre
30 % + 16 % Klimabonus, kein Einkommensbonus
46 % — bis zu 12.880 € (vor der Reform mit Effizienzbonus bis 16.500 €)
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Jetzt kostenlos berechnen →Warten wird teurer: der Degressionskalender
Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag sinken ab Februar 2027 halbjährlich. Wer den Heizungstausch plant, sichert sich mit früher Antragstellung die höheren Konditionen.
| Antrag ab | Klimabonus | Höchstbetrag 1. WE | Max. Zuschuss (80 %*) |
|---|---|---|---|
| 21.07.2026 | 16 % | 28.000 € | 22.400 € |
| 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € | 21.800 € |
| 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € | 21.200 € |
| 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € | 20.600 € |
| 01.08.2028 | entfällt | 25.000 € | 20.000 € |
*80 % Obergrenze gelten nur bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (nach Familienzuschlag); für alle anderen liegt die Obergrenze bei 70 % (zunächst max. 19.600 €). Die Degression betrifft laut KfW ausdrücklich den Höchstbetrag der 1. Wohneinheit (die Staffelbeträge 15.000/8.000 € für weitere Wohneinheiten sind ohne Degressionsvermerk genannt); Werte ab 2027 rechnerisch fortgeschrieben — endgültige Sicherheit bringt erst der Richtlinientext.
Jedes Halbjahr Wartezeit kostet Förderung. Prüfen Sie jetzt, was Sie zu den aktuellen Sätzen bekommen.
Jetzt kostenlos berechnen →Inzwischen konkret: die BAFA-Einzelmaßnahmen ab 21. Juli
Das BAFA hat mit Förderübersicht (Stand 09.07.2026) und neuem Merkblatt die Sätze für Anträge ab dem 21.07.2026 nachgeliefert.
Fördersätze der Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle 15 %, Anlagentechnik (außer Heizung) 15 %, Heizungsoptimierung (Anlageneffizienz) 15 % — jeweils zzgl. 5 % iSFP-Bonus. Emissionsminderung bei Biomasseheizungen unverändert 50 %, Fachplanung und Baubegleitung 50 %. Die Höchstgrenzen bleiben: 30.000 € förderfähige Ausgaben pro Wohneinheit und Kalenderjahr, mit iSFP 60.000 €.
iSFP-Bonus mit neuer Mechanik: Der 5-%-Bonus gilt nur noch, wenn die Maßnahme aus einem geförderten Sanierungsfahrplan stammt (maximal 15 Jahre alt) und ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € (brutto) je Maßnahme erreicht — und er wird nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle gewährt. Beispiel: Bei 40.000 € Investition gibt es die 5 % nur auf 10.000 € — also 500 € Bonus. Ausgenommen sind Wärmeerzeuger, Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung/Baubegleitung. Der Zuschuss zur Energieberatung selbst (50 %, max. 650/850 €) bleibt unverändert; die EBW-Richtlinie läuft zum 31.12.2026 aus.
Heizungstausch geplant? Für Wärmepumpen führt der Weg über die KfW — berechnen Sie Ihre Quote nach neuem Recht.
Jetzt kostenlos berechnen →Schon angekündigt für 2027
Die finale Richtlinie vom 17.07.2026 legt vier weitere Änderungen verbindlich fest — Startpunkt jeweils „Quartal 1 2027"; den genauen Stichtag geben KfW und BAFA noch bekannt.
Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt ab Q1 2027 auf 15 % (Nr. 8.4.1 der Richtlinie) — den Unterschied gleicht nur der neue Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen „mit Ursprung in der EU" aus (Nr. 8.4.6). EU-Geräte kommen damit weiterhin auf 30 %, für Geräte ohne EU-Wertschöpfung halbiert sich die Grundförderung faktisch.
Neuer WPB-Bonus (5 %) für die Gebäudehülle: Zusätzliche 5 Prozentpunkte für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden („Worst Performing Buildings") aus einem geförderten iSFP (bzw. einer EBN-Beratung ab 2021), begrenzt auf maximal 3 Anträge (Nr. 8.4.3).
„Grün-zu-Grün"-Regel: Der Ersatz eines Erneuerbare-Energien-Wärmeerzeugers (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Brennstoffzelle), der seit dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurde, erhält keine Förderung mehr (Ausnahme: Ersatz des fossilen Teils in Hybrid-Anlagen). Bei älteren EE-Anlagen (Inbetriebnahme vor 2008) werden pauschal nur noch 25 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt (Nr. 8.3.3).
Wärmenetzgebiete: Hat die Kommune für Ihr Grundstück den Anschluss an ein Wärmenetz beschlossen (z. B. Anschluss- und Benutzungszwang) oder erklärt ein Versorger rechtsverbindlich den Anschluss binnen drei Jahren, wird nur noch der Wärmenetzanschluss gefördert — keine Einzelheizung.
Bereits ab 21.07.2026 — neue technische Pflichten: Neue Wärmepumpen brauchen eine interoperable Schnittstelle für die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG, und nach der Inbetriebnahme muss ein intelligentes Messsystem (iMSys) beim Messstellenbetreiber beantragt werden (iMSys-Bestellpflicht — Nachweis gehört zum Verwendungsnachweis). Ab dem 01.07.2027 ist für die Schnittstelle das EEBUS-Format vorgeschrieben. Das bekannte „SG Ready"-Label allein genügt damit nicht mehr als Nachweis.
Ab 2027 wird gekürzt — rechnen Sie aus, was ein Antrag zu heutigen Konditionen bringt.
Jetzt kostenlos berechnen →Was noch offen ist
Finaler Richtlinientext liegt vor: Die Förderrichtlinie BEG EM vom 17.07.2026 ist veröffentlicht und seit dem 21.07.2026 in Kraft — alle Zahlen auf dieser Seite sind gegen den finalen Text geprüft. Bestätigt ist auch: Die Degression betrifft nur den Deckel der ersten Wohneinheit; die Staffelbeträge weiterer Wohneinheiten (15.000/8.000 €) bleiben unverändert. Noch offen sind der exakte Starttag der Q1-2027-Änderungen (geben KfW/BAFA bekannt), die Detailkriterien für den „EU-Ursprung" beim Wertschöpfungs-Bonus (Infoblatt) und das aktualisierte Infoblatt zu den förderfähigen Kosten. Wir halten diese Seite aktuell.
Was Sie jetzt tun sollten
- 1.Sie haben bereits eine BzA oder TPB? Das Fenster für die Alt-Konditionen ist am 20. Juli 2026, 20:00 Uhr geschlossen. Wer bis dahin beantragt hat, behält seine Zusage; für alle neuen Anträge gelten die Bedingungen unten. Ob Ihre bestehende Zusage oder ein Neuantrag günstiger ist, hängt vom Einkommensbonus ab — der FörderCheck rechnet beides gegen.
- 2.Sie planen erst? Seit dem 21. Juli gelten die neuen Regeln. Mit geringem bis mittlerem Einkommen oder Kindern stehen Sie teils besser da als bisher — rechnen Sie Ihre neue Quote rechts direkt aus.
- 3.Nicht auf die lange Bank schieben: Ab Februar 2027 sinken Bonus und Höchstbetrag halbjährlich. Jedes verlorene Halbjahr kostet bis zu 4 Prozentpunkte Förderquote und 750 € Höchstbetrag.
Ihre Förderung — in drei Klicks
- Basisförderung30 %
- Klimabonus (Gaszentralheizung ≥20 J.)+16 %
Überschlag nach neuer BEG-Heizungsförderung (gültig ab 21.07.2026), Einfamilienhaus. Mehrfamilienhaus/WEG — auch teilvermietet — rechnet der kostenlose Check wohnungsgenau (Boni nur auf selbstgenutzte Wohnungen); Überschlag im Förder-Schnellrechner. Keine Rechtsberatung.
Quellen: Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 08.07.2026 („Sozialer, effizienter und fokussierter"), KfW-Pressemitteilung 900928 vom 08.07.2026, energiewechsel.de-Meldung vom 09.07.2026 und BMWE-FAQ zur BEG (Abruf 12.07.2026), KfW-Produktseiten zur Umstellungsphase, BAFA-Förderübersicht BEG EM (Stand 09.07.2026) und BAFA Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung Version 1.13 (beide Abruf 12.07.2026). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der finale Richtlinientext im Bundesanzeiger stand am 12.07.2026 weiterhin aus.