R290 vs. R410A vs. R32: Kältemittel im Vergleich — Was ist die Zukunft?
R290, R32, R410A und R454B im Vergleich: GWP-Werte, F-Gase-Fristen 2027/2032/2035, Sicherheitsklassen — und was das für Ihren Wärmepumpen-Kauf bedeutet.
Das Kältemittel ist die unsichtbarste Kaufentscheidung bei der Wärmepumpe — und eine der folgenreichsten. Denn die EU-F-Gase-Verordnung 2024/573 setzt harte Stichtage: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen kleine Split- und Monoblock-Geräte nur noch mit Kältemitteln unter einem Treibhauspotenzial (GWP) von 150 neu in Verkehr gebracht werden — das Aus für R32 (GWP 675) und R410A (GWP 2.088) in diesen Segmenten. Propan (R290, GWP ≈ 3) ist bei neuen Luft/Wasser-Monoblocks bereits Marktstandard. Dieser Artikel vergleicht die vier relevanten Stoffe nüchtern: Klimawirkung, Sicherheit, Fristen, Kosten.
Das Wichtigste in Kürze
- GWP-Vergleich: R410A 2.088 · R32 675 · R454B ≈ 466 · R290 ≈ 3 — Propan ist beim Klimaschutz konkurrenzlos.
- Fristen der F-Gase-Verordnung: ab 2027 nur noch GWP < 150 in kleinen Neugeräten, ab 2032 (Monoblock ≤ 12 kW) bzw. 2035 (Split ≤ 12 kW) nur noch natürliche Kältemittel.
- Bestandsschutz: Vorhandene R32-/R410A-Anlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden — niemand muss tauschen.
- R290 ist brennbar (Klasse A3) — bei der üblichen Außenaufstellung mit Schutzbereich und geschultem Fachbetrieb beherrschbar.
- Förderung: Der frühere 5-Prozentpunkte-Effizienz-Bonus für natürliche Kältemittel ist mit der BEG-Reform entfallen (gültig ab 21.07.2026) — für R290 sprechen weiterhin F-Gase-Zukunftssicherheit und Klimabilanz.
Vier Kältemittel, vier Rollen
| Kältemittel | GWP¹ | Sicherheitsklasse² | Rolle 2026 | Typische Bauform |
|---|---|---|---|---|
| R410A | 2.088 | A1 (nicht brennbar) | Auslaufmodell, nur noch Bestand | ältere Split-Geräte |
| R32 | 675 | A2L (schwer entflammbar) | Übergangsstandard, ab 2027 nicht mehr in kleinen Neugeräten | Split-Geräte |
| R454B | ≈ 466 | A2L (schwer entflammbar) | Nische, v. a. größere Anlagen | Groß-/Gewerbe-WP |
| R290 (Propan) | ≈ 3 | A3 (brennbar) | neuer Marktstandard | Monoblock (außen) |
¹ GWP = Global Warming Potential über 100 Jahre, CO₂ = 1. ² Nach ISO 817; Anlagensicherheit geregelt in DIN EN 378.
R410A: Auslaufmodell mit Bestandsschutz
R410A war seit den 2000er-Jahren das Standard-Kältemittel für Klimageräte und Wärmepumpen: nicht brennbar (Klasse A1), zuverlässig, gut verfügbar. Sein Problem ist die Klimabilanz — ein Kilogramm entspricht bei Freisetzung rund 2,1 Tonnen CO₂. Der EU-weite Phase-down der HFKW-Mengen verknappt den Stoff Jahr für Jahr; in kleinen Neugeräten ist er ab 2027 ohnehin nicht mehr zulässig.
Für Bestandsanlagen gilt Entwarnung: Betrieb und Reparatur bleiben erlaubt, auch über 2027 hinaus. Realistisch ist aber, dass Service-Kältemittel durch den Quotenabbau teurer wird und Betriebe kleinere Bestände vorhalten. Je nach Füllmenge (CO₂-Äquivalent) gelten außerdem Dichtheitsprüfpflichten. Für den Neukauf 2026 ist R410A keine Option mehr — entsprechende Restposten sollten Sie auch mit Rabatt nicht akzeptieren.
R32: Der Übergangsstandard — und warum 2027 die Zäsur ist
R32 (Difluormethan) hat R410A ab Mitte der 2010er-Jahre abgelöst: Das GWP sinkt um gut zwei Drittel auf 675, die Effizienz ist ordentlich, die Brennbarkeit gering (Klasse A2L, schwer entflammbar). Millionen Geräte laufen damit problemlos.
Die verbreitete Empfehlung „R32 ist noch für viele Jahre die sichere Wahl" ist seit der neuen F-Gase-Verordnung allerdings überholt: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Split-Geräte bis 12 kW und Monoblocks bis 50 kW mit R32 nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden (GWP-Grenze 150). Wer 2026 ein R32-Gerät kauft, kauft also einen Typ, der im Folgejahr vom Neumarkt verschwindet. Das Gerät darf selbstverständlich weiterlaufen und repariert werden — aber Wiederverkaufswert, Ersatzteil-Priorität der Hersteller und Service-Kältemittelpreise entwickeln sich absehbar ungünstiger als bei R290. Kurz: Für Bestandsanlagen kein Grund zur Sorge, für Neukäufe nur noch zweite Wahl — etwa wenn ein Split-System zwingend gesetzt ist und der Preis deutlich unter dem R290-Angebot liegt.
R290: Propan ist der neue Standard
R290 ist gewöhnliches Propan in Kältemittel-Reinheit — ein natürlicher Kohlenwasserstoff mit GWP ≈ 3 (nach neuerer Bewertungsmethode sogar unter 1). Es erfüllt alle Stufen der F-Gase-Verordnung dauerhaft und ist bei neuen Luft/Wasser-Monoblocks bereits Marktstandard: Viessmann (Vitocal 250-A), Vaillant (aroTHERM plus), Bosch (Compress 5800i/6800i AW), Wolf (CHA), Panasonic (Aquarea L, seit 2023), Daikin (Altherma 4, seit 2025), Lambda und weitere setzen darauf.
Drei Eigenschaften machen R290 technisch attraktiv:
- Thermodynamik: R290 erlaubt hohe Vorlauftemperaturen — aktuelle Geräte schaffen laut Hersteller 70 bis 75 °C, was alte Heizkörper-Bestände erschließt. Die effizientesten Seriengeräte am Markt sind R290-Maschinen (im jüngsten Stiftung-Warentest-Feld: COP bis 5,72 bei A7/W35; Datenblatt-SCOP bis 5,68 bei Lambda).
- Förderung: Der KfW-Effizienz-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel — bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten sind das bis zu 1.500 Euro zusätzlich.
- Servicezukunft: Propan ist ein günstiges Industriegas ohne Quotenrisiko — keine Verknappung, keine regulatorische Verfallszeit.
Der Preis dafür: R290 ist brennbar (Klasse A3). Deshalb sitzt der komplette Kältekreis beim Standardkonzept hermetisch geschlossen im Außengerät (Monoblock); ins Haus führen nur Heizungswasser-Leitungen. R290-Split-Systeme mit Kältemittelleitungen ins Gebäude sind dagegen die Ausnahme und an enge Auflagen gebunden.
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Jetzt startenR454B und andere A2L-Gemische: die Nische für große Anlagen
R454B (GWP ≈ 466, Klasse A2L) und verwandte HFO-Gemische sind Kompromiss-Stoffe: deutlich klimafreundlicher als R410A, schwer entflammbar, aber eben keine natürlichen Kältemittel — die 2032/2035-Stufen der Verordnung erfüllen sie in kleinen Geräten nicht. Ihre sinnvolle Rolle liegt bei größeren Leistungen (Gewerbe, Mehrfamilienhaus), wo große Propan-Füllmengen aufwendige Sicherheitstechnik erfordern würden. Alternativ werden dort mehrere kleinere R290-Geräte kaskadiert. Für das Einfamilienhaus spielt R454B praktisch keine Rolle.
Der Fahrplan der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573
Die im März 2024 in Kraft getretene Verordnung ersetzt die alte VO (EU) 517/2014 und kombiniert zwei Mechanismen: einen Phase-down der HFKW-Gesamtmengen (schrittweise bis auf null im Jahr 2050) und konkrete Geräteverbote mit Stichtagen:
Was das konkret bedeutet: Wer heute eine R410A- oder R32-Anlage betreibt, muss nichts tun — Bestandsschutz. Wer 2026 neu kauft, sollte R290 wählen: Alles andere ist ein Gerätetyp mit regulatorischem Ablaufdatum. Beim Service gilt: Nachfüll-Kältemittel für HFKW wird durch den Quotenabbau tendenziell teurer und stärker auf Recycling-Ware gestützt; Propan bleibt dauerhaft günstig verfügbar. Seriös lassen sich künftige Kältemittelpreise nicht auf den Euro prognostizieren — die Richtung ist aber eindeutig.
Sicherheit: Was A1, A2L und A3 wirklich bedeuten
Die Sicherheitsklassen (ISO 817, Anlagensicherheit nach DIN EN 378) kombinieren Toxizität (A = gering) und Brennbarkeit (1 = nicht brennbar, 2L = schwer entflammbar, 3 = brennbar):
Für R290 in der Praxis heißt das bei der üblichen Außenaufstellung als Monoblock: Um das Gerät gilt ein herstellerdefinierter Schutzbereich (typisch in der Größenordnung von ein bis zweieinhalb Metern, je nach Gerät und Aufstellsituation), in dem keine Zündquellen, Fenster zu Aufenthaltsräumen, Türen, Lichtschächte oder Kellerabgänge liegen dürfen — Propan ist schwerer als Luft und würde sich bei einer Leckage in Senken sammeln. Die Planung nach DIN EN 378 und Herstellervorgaben gehört in die Hände eines Fachbetriebs mit Sachkunde für brennbare Kältemittel; die neue F-Gase-Verordnung weitet die Zertifizierungspflichten des Personals ausdrücklich auf solche Alternativen aus. Wichtig für die Einordnung: Der Kältekreis ist hermetisch geschlossen und wird werksseitig befüllt und geprüft — im Gebäude selbst zirkuliert nur Heizungswasser.
Ein Fachbetrieb, der R290 pauschal ablehnt, hat meist schlicht die Zusatzqualifikation (noch) nicht — das ist legitim, sollte Sie aber nicht von der zukunftssicheren Technik abbringen. Holen Sie dann ein zweites Angebot ein.
Was das für Ihre Kaufentscheidung bedeutet
Szenario 1 — Neukauf Einfamilienhaus (Regelfall): R290-Monoblock wählen. Sie erhalten den größten Gerätemarkt und ein Kältemittel ohne Verfallsdatum. Der frühere 5-Prozentpunkte-Förderbonus für natürliche Kältemittel ist mit der BEG-Reform entfallen; Grundförderung (30 %) und ggf. Klimageschwindigkeits-Bonus (16 %) ergeben 46 Prozent Zuschuss auch ohne Einkommens-Bonus.
Szenario 2 — Bestandsanlage mit R410A oder R32: Weiterbetreiben. Bestandsschutz gilt, Reparaturen bleiben erlaubt. Ein Umbau („Retrofit") einer R410A-Anlage auf R290 ist technisch nicht sinnvoll — Verdichter, Wärmetauscher und Sicherheitstechnik sind nicht kompatibel; der Wechsel lohnt erst als kompletter Gerätetausch am Lebensende der Anlage (dann wieder mit Förderung).
Szenario 3 — Großanlage, Mehrfamilienhaus, Gewerbe: Hier konkurrieren A2L-Stoffe (z. B. R454B) mit R290-Kaskaden aus mehreren kleineren Geräten. Beides kann richtig sein — entscheidend sind Füllmengen, Aufstellort und das Sicherheitskonzept nach DIN EN 378. Das gehört in die Hände eines Fachplaners.
Checkliste für das Angebot:
- Kältemittel und GWP stehen explizit im Angebot (nicht nur „modernes Kältemittel").
- Bei R290: Schutzbereich am Aufstellort geprüft und dokumentiert? Betrieb mit Sachkunde für brennbare Kältemittel?
- Bei R32-Restangeboten: Preisabschlag gegenüber R290 groß genug, um die absehbar schlechtere Servicezukunft aufzuwiegen?
- Effizienz-Bonus (5 Prozentpunkte) im Fördernachweis berücksichtigt?
Fazit: R290 kaufen, Bestand gelassen weiterbetreiben
Der Kältemittel-Vergleich 2026 fällt eindeutig aus: R410A ist Vergangenheit, R32 ist Gegenwart mit Ablaufdatum, R290 ist Standard und Zukunft. Die F-Gase-Verordnung macht mit den Stichtagen 2027, 2032 und 2035 jede andere Neukauf-Entscheidung zur Wette gegen die Regulierung — während der Bestandsschutz laufende Anlagen vollständig absichert. Die Brennbarkeit von Propan ist kein Gegenargument, sondern eine Planungsaufgabe: Außenaufstellung, Schutzbereich, qualifizierter Betrieb. Wer das beachtet, bekommt das klimafreundlichste, förderstärkste und langfristig günstigste Kältemittel am Markt.
Häufige Fragen zum Kältemittel-Vergleich
Kann ich meine alte R410A-Anlage auf R290 umrüsten?
Nein, nicht sinnvoll. Verdichter, Wärmetauscher, Dichtungen und Sicherheitstechnik sind nicht kompatibel — eine Umrüstung käme einem Neugerät gleich. Betreiben Sie die Anlage weiter (Bestandsschutz) und wechseln Sie am Lebensende auf ein R290-Gerät, dann wieder mit KfW-Förderung.
Ist R290 wirklich sicher — was passiert bei einer Leckage?
Beim Standardkonzept sitzt der hermetisch geschlossene Kältekreis komplett im Außengerät; ins Haus führen nur Wasserleitungen. Bei einer Leckage im Freien verdünnt sich Propan schnell; der vorgeschriebene Schutzbereich stellt sicher, dass sich austretendes Gas nicht in Schächten oder vor Öffnungen sammeln kann und keine Zündquellen erreicht. Fachgerecht installiert gilt eine R290-Außenanlage als sicher im Sinne der einschlägigen Normen (DIN EN 378).
Muss ich meine R32-Wärmepumpe 2027 austauschen?
Nein. Die Stichtage der F-Gase-Verordnung betreffen nur das Inverkehrbringen neuer Geräte. Betrieb, Wartung und Reparatur bestehender Anlagen bleiben erlaubt — auch weit über 2027 hinaus.
Lohnt sich 2026 noch ein günstiges R32-Angebot?
Nur mit deutlichem Preisvorteil und kurzer geplanter Nutzungsdauer. Sie verzichten auf den 5-Prozentpunkte-Effizienzbonus (bis zu 1.500 Euro), kaufen einen ab 2027 nicht mehr neu verkäuflichen Gerätetyp und tragen das Risiko steigender Service-Kältemittelpreise. In den meisten Fällen rechnet sich das R290-Gerät besser.
Warum ist Propan effizienter als synthetische Kältemittel?
R290 hat günstige thermodynamische Eigenschaften (u. a. eine hohe kritische Temperatur) und erlaubt hohe Vorlauftemperaturen bei gutem Wirkungsgrad — aktuelle R290-Geräte führen die Effizienzlisten an (COP bis 5,72 bei A7/W35 im jüngsten Stiftung-Warentest-Feld). Entscheidender als das Molekül bleibt aber die Qualität von Auslegung und Installation.
Wird R290 selbst irgendwann verboten?
Danach sieht nichts aus. Propan ist ein natürlicher Stoff mit GWP ≈ 3 und erfüllt auch die strengsten Stufen der F-Gase-Verordnung (2032/2035) dauerhaft. Die Regulierung treibt den Markt gerade zu R290 hin, nicht davon weg.
Stand: 9. Juli 2026. Alle Förder- und Preisangaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die offiziellen Programmbedingungen. Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase), DIN EN 378, ISO 817; Fördervoraussetzungen: BEG EM / KfW 458.
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