Die Heizungsförderung wird neu aufgestellt.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 8. Juli 2026 eine umfassende Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebilligt. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Fördersätze, eine gestaffelte Einkommensförderung und ein Familienzuschlag — zugleich entfallen Boni, und die Förderung sinkt ab 2027 schrittweise. Hier finden Sie alle verifizierten Fakten, Fristen und was sie für Ihr Vorhaben bedeuten.
Die entscheidenden Fristen
- 8. Juli 2026Reform beschlossen
Der Haushaltsausschuss des Bundestages billigt die BEG-Reform. BMWE und KfW veröffentlichen die Eckpunkte der neuen Heizungsförderung.
- 9.–20. Juli 2026UmstellungsphaseJetzt
KfW und BAFA erstellen KEINE neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) bzw. Technischen Projektbeschreibungen (TPB). Neue Anträge sind in dieser Zeit nur mit bereits vorhandener BzA/TPB möglich.
- 20. Juli 2026, 20:00 UhrLetzte Chance Alt-Konditionen
Wer eine gültige BzA/TPB bereits besitzt, kann bis zu diesem Zeitpunkt einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen (bis zu 70 %, Höchstbetrag 30.000 €).
- 21. Juli 2026Neue Bedingungen in Kraft
Bei KfW und BAFA gelten ausschließlich die neuen Förderbedingungen. Neue BzA/TPB können wieder erstellt werden. Vorhandene KfW-BzA behalten ihre 6-monatige Gültigkeit und können weiter genutzt werden — der Antrag läuft dann aber zu den neuen Konditionen. Alte BAFA-TPB verlieren nach dem 20.07. ihre Gültigkeit.
- 1. Februar 2027Degression beginnt
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt um 4 Prozentpunkte, Förderhöchstbetrag der 1. Wohneinheit um 750 € — danach jeweils halbjährlich zum 1. Februar und 1. August.
Alt gegen Neu: alle Bausteine im Vergleich
Heizungstausch im Wohngebäude (Zuschussförderung über die KfW), Quelle: KfW-Mitteilung vom 08.07.2026.
| Baustein | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderungunverändert | 30 % | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonussinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte | 20 % | 16 % |
| Einkommensbonusneu gestaffelt, Grenze auf 50.000 € angehoben | 30 % (bis 40.000 €) | 40 % / 30 % / 10 % (bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €) |
| FamilienzuschlagNEU: einmalig (nicht pro Kind), mind. 1 Kind unter 18 Jahren im Haushalt zum Zeitpunkt der Antragstellung, Nachweis per Meldebescheinigung | — | −10.000 € aufs anzusetzende Einkommen |
| Effizienzbonus (z. B. R290, Erdwärme) | 5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € | entfällt |
| Maximale Förderquote80 % nur bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (nach Familienzuschlag-Abzug), sonst weiterhin 70 % — BAFA-Förderübersicht vom 09.07.2026 | 70 % | 80 % / 70 % gestaffelt |
| Höchstbetrag 1. Wohneinheitsinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € | 30.000 € | 28.000 € |
| Maximaler Zuschuss (EFH)80 % von 28.000 € — nur Einkommensgruppe ≤ 30.000 €; alle anderen max. 19.600 € (70 %) | 21.000 € | 22.400 € |
Drei Beispiele nach neuem Recht
Familie, 48.000 € Einkommen, alte Ölheizung
30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus + 30 % Einkommensbonus (48.000 € − 10.000 € Familienzuschlag = 38.000 €) = 76 % rechnerisch — gedeckelt auf die 70-%-Obergrenze (Einkommen über 30.000 €)
70 % — bis zu 19.600 €
Haushalt bis 30.000 € Einkommen, alte Ölheizung
30 % + 16 % + 40 % = 86 %, gedeckelt auf 80 % (erhöhte Obergrenze nur für diese Einkommensgruppe)
80 % — bis zu 22.400 €
Haushalt über 60.000 € Einkommen, Gasheizung ≥ 20 Jahre
30 % + 16 % Klimabonus, kein Einkommensbonus
46 % — bis zu 12.880 € (vor der Reform mit Effizienzbonus bis 16.500 €)
Warten wird teurer: der Degressionskalender
Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag sinken ab Februar 2027 halbjährlich. Wer den Heizungstausch plant, sichert sich mit früher Antragstellung die höheren Konditionen.
| Antrag ab | Klimabonus | Höchstbetrag 1. WE | Max. Zuschuss (80 %*) |
|---|---|---|---|
| 21.07.2026 | 16 % | 28.000 € | 22.400 € |
| 01.02.2027 | 12 % | 27.250 € | 21.800 € |
| 01.08.2027 | 8 % | 26.500 € | 21.200 € |
| 01.02.2028 | 4 % | 25.750 € | 20.600 € |
*80 % Obergrenze gelten nur bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (nach Familienzuschlag); für alle anderen liegt die Obergrenze bei 70 % (zunächst max. 19.600 €). Die Degression betrifft laut KfW ausdrücklich den Höchstbetrag der 1. Wohneinheit (die Staffelbeträge 15.000/8.000 € für weitere Wohneinheiten sind ohne Degressionsvermerk genannt); Werte ab 2027 rechnerisch fortgeschrieben — endgültige Sicherheit bringt erst der Richtlinientext.
Inzwischen konkret: die BAFA-Einzelmaßnahmen ab 21. Juli
Das BAFA hat mit Förderübersicht (Stand 09.07.2026) und neuem Merkblatt die Sätze für Anträge ab dem 21.07.2026 nachgeliefert.
Fördersätze der Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle 15 %, Anlagentechnik (außer Heizung) 15 %, Heizungsoptimierung (Anlageneffizienz) 15 % — jeweils zzgl. 5 % iSFP-Bonus. Emissionsminderung bei Biomasseheizungen unverändert 50 %, Fachplanung und Baubegleitung 50 %. Die Höchstgrenzen bleiben: 30.000 € förderfähige Ausgaben pro Wohneinheit und Kalenderjahr, mit iSFP 60.000 €.
iSFP-Bonus mit neuer Mechanik: Der 5-%-Bonus gilt nur noch, wenn die Maßnahme aus einem geförderten Sanierungsfahrplan stammt (maximal 15 Jahre alt) und ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € (brutto) je Maßnahme erreicht — und er wird nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle gewährt. Beispiel: Bei 40.000 € Investition gibt es die 5 % nur auf 10.000 € — also 500 € Bonus. Ausgenommen sind Wärmeerzeuger, Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung sowie Fachplanung/Baubegleitung. Der Zuschuss zur Energieberatung selbst (50 %, max. 650/850 €) bleibt unverändert; die EBW-Richtlinie läuft zum 31.12.2026 aus.
Schon angekündigt für 2027
In den offiziellen BAFA-/BMWE-Unterlagen sind drei weitere Änderungen bereits angelegt — mit Platzhalter-Termin „[Q1 2027]", Details sollen im 2. Halbjahr 2026 folgen.
Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen: Die Grundförderung für Wärmepumpen soll abgesenkt werden (in den Unterlagen mit „[15 %]" angesetzt) — den Unterschied gleicht nur ein neuer Bonus für Wärmepumpen „mit Ursprung in der EU" wieder aus. Für Geräte ohne EU-Wertschöpfung würde sich die Grundförderung damit faktisch halbieren.
Neuer WPB-Bonus (5 %) für die Gebäudehülle: Zusätzliche 5 Prozentpunkte für Hüllmaßnahmen aus einem geförderten iSFP (bzw. einer EBN-Beratung ab 2021), begrenzt auf maximal 3 Anträge.
„Grün-zu-Grün"-Regel: Der Ersatz eines Erneuerbare-Energien-Wärmeerzeugers, der ab dem 01.01.2008 installiert wurde, soll keine Förderung mehr erhalten; bei älteren EE-Anlagen werden die förderfähigen Ausgaben reduziert.
Was noch offen ist
Finaler Richtlinientext: Beschlossen und offiziell kommuniziert sind die Eckpunkte, die KfW-Umsetzung und die BAFA-Sätze. Die geänderte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger stand am 12.07.2026 weiterhin aus — selbst die BAFA-Unterlagen enthalten noch Platzhalter. Einzelne Details können sich bis zur Veröffentlichung ändern, etwa ob die Staffelbeträge weiterer Wohneinheiten von der Degression ausgenommen bleiben. Wir halten diese Seite aktuell.
Was Sie jetzt tun sollten
- 1.Sie haben bereits eine BzA oder TPB? Dann können Sie nur noch bis 20. Juli 2026, 20:00 Uhr zu den alten Konditionen beantragen. Prüfen Sie sofort, welche Variante für Sie günstiger ist — für Haushalte ohne Einkommensbonus sind die Alt-Konditionen meist besser.
- 2.Sie planen erst? Ab dem 21. Juli gelten die neuen Regeln. Mit geringem bis mittlerem Einkommen oder Kindern stehen Sie teils besser da als bisher — rechnen Sie Ihre neue Quote rechts direkt aus.
- 3.Nicht auf die lange Bank schieben: Ab Februar 2027 sinken Bonus und Höchstbetrag halbjährlich. Jedes verlorene Halbjahr kostet bis zu 4 Prozentpunkte Förderquote und 750 € Höchstbetrag.
Ihre Förderung — in drei Klicks
- Basisförderung30%
- Klimabonus (Gaszentralheizung ≥20 J.)+16%
Überschlag nach neuer BEG-Heizungsförderung (gültig ab 21.07.2026), Einfamilienhaus. Mehrfamilienhaus und Hybrid-WP im Förder-Schnellrechner. Keine Rechtsberatung.
Quellen: Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 08.07.2026 („Sozialer, effizienter und fokussierter"), KfW-Pressemitteilung 900928 vom 08.07.2026, energiewechsel.de-Meldung vom 09.07.2026 und BMWE-FAQ zur BEG (Abruf 12.07.2026), KfW-Produktseiten zur Umstellungsphase, BAFA-Förderübersicht BEG EM (Stand 09.07.2026) und BAFA Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung Version 1.13 (beide Abruf 12.07.2026). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der finale Richtlinientext im Bundesanzeiger stand am 12.07.2026 weiterhin aus.