Wärmepumpe vs. Gas-Brennwert — Faktencheck mit 20-Jahres-Rechnung
Brennwerttherme läuft noch — trotzdem wechseln? Der 20-Jahres-Vergleich Wärmepumpe vs. Gas-Brennwert mit Bestands-Szenarien und CO2-Pfad.
Millionen deutscher Heizungskeller stellen dieselbe Frage: Die Gas-Brennwerttherme läuft noch — lohnt der Wechsel zur Wärmepumpe trotzdem, oder wartet man besser? Die Antwort steckt in einer Zahl, die kaum jemand kennt: Auch eine funktionierende Bestandstherme kostet im Beispielhaus rund 1.450 € pro Jahr mehr Betrieb als eine Wärmepumpe. Dieser Artikel rechnet drei Situationen durch — Therme läuft, Therme schwächelt, Therme defekt — mit ehrlichen Wirkungsgraden und dem CO2-Pfad ab 2027.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Brennwert-Neugerät gegen die alte Brennwerttherme zu tauschen spart im Beispielhaus nur ca. 174 €/a — der Umstieg auf die Wärmepumpe spart ca. 1.449 €/a.
- Ehrliche Wirkungsgrade: Brennwertkessel erreichen bezogen auf den Brennwert (so rechnet die Gasabrechnung) real ca. 90 % im Bestand, ca. 96 % als Neugerät — die „106 %" aus dem Prospekt sind heizwertbezogen.
- Bei Thermendefekt gewinnt die Wärmepumpe den 20-Jahres-Vergleich mit rund 25.400 € Vorsprung (46 % Förderung, KfW 458; BEG-Reform, beschlossen 08.07.2026, gültig ab 21.07.2026; endgültiger Richtlinientext ausstehend).
- Mit vollem Förderbonus lohnt sogar der Tausch einer funktionierenden Therme: Nach 10 Jahren liegt die Wärmepumpe ca. 600 € vorn — mit nur 30 % Förderung ist Abwarten vertretbar.
- Neue Gasgeräte werden seit 2024 nicht mehr gefördert und tragen das CO2- und Bio-Beimischungsrisiko allein.
Das Referenzhaus und die ehrlichen Wirkungsgrade
Wie in unserer gesamten Vergleichsserie rechnen wir mit einem teilsanierten Einfamilienhaus: 150 m², 20.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr, Gaspreis 12,5 ct/kWh (Spanne 12–13 ct), Wärmepumpen-Stromtarif 25 ct/kWh, JAZ 3,5 (Luft/Wasser im Bestand), Preise Stand 2026 konstant — nur der CO2-Preis wird als gekennzeichnete Prognose fortgeschrieben.
Beim Wirkungsgrad wird oft geschummelt, deshalb Klartext: Die beworbenen „bis zu 109 %" eines Brennwertkessels beziehen sich auf den Heizwert. Ihre Gasrechnung wird aber in Brennwert-Kilowattstunden abgerechnet — und darauf bezogen liegt das physikalische Maximum unter 100 %. Real erreicht ein gut eingestelltes Neugerät etwa 96 %; eine typische Bestandstherme kommt mit Takten, zu hohen Rücklauftemperaturen und Alterung auf etwa 90 %. Genau mit diesen Werten rechnen wir.
Die Jahresrechnung: Therme alt, Therme neu, Wärmepumpe
Bestandstherme (90 %): 20.000 ÷ 0,90 = 22.222 kWh Gas × 12,5 ct = 2.778 €/a, plus 350 € Wartung/Schornsteinfeger = 3.128 €/a. CO2-Ausstoß: ca. 4,4 t/a — dafür stecken 2026 bereits rund 267 € CO2-Kosten im Gaspreis (60 €/t).
Neue Brennwerttherme (96 %): 20.833 kWh Gas × 12,5 ct = 2.604 €/a, plus 350 € = 2.954 €/a. Ersparnis gegenüber der Bestandstherme: ganze 174 €/a — bei 8.000–12.000 € Investition ohne jede Förderung.
Wärmepumpe (JAZ 3,5): 20.000 ÷ 3,5 = 5.714 kWh Strom × 25 ct = 1.429 €/a, plus 250 € Wartung = 1.679 €/a.
Die erste Erkenntnis dieses Vergleichs ist unbequem für den klassischen „Kessel-gegen-Kessel"-Tausch: Brennwert gegen Brennwert lohnt sich energetisch fast nie. Die 6 Prozentpunkte Effizienzgewinn sparen 174 €/a — die Investition von rund 10.000 € amortisiert sich damit rechnerisch in über 50 Jahren. Wer tauscht, sollte den Systemwechsel gleich mitdenken.
Ab 2027 tickt der CO2-Preis anders
2026 kostet die Tonne CO2 im nationalen Handel 55–65 € — das steckt bereits im Gaspreis. Ab 2027 übernimmt der europäische Emissionshandel ETS 2 mit freier Preisbildung. Für die 20-Jahres-Rechnung nutzen wir einen gekennzeichneten Prognosepfad von 60 €/t (2026) linear auf 180 €/t (2045): Für die Bestandstherme (4,4 t CO2/a) summiert sich allein der Preisanstieg auf rund 5.300 € über 20 Jahre, für ein Neugerät (4,2 t/a) auf rund 5.000 €. Ob es so kommt, weiß niemand — aber ein Risiko nach unten gibt es beim CO2-Preis praktisch nicht, nach oben schon. Die Wärmepumpe ist davon nicht betroffen: Ihre CO2-Kosten (ETS 1) stecken im Strompreis und sinken mit dem grüner werdenden Strommix (2026: ca. 330 g CO2/kWh, Tendenz fallend). Schon heute emittiert die Wärmepumpe im Beispiel ca. 1,9 t/a gegenüber 4,4 t/a der Bestandstherme — weniger als die Hälfte.
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Jetzt startenSzenario 1: Die Therme ist defekt — der 20-Jahres-Vergleich
Das ist der klare Fall, identisch gerechnet wie in unserem großen Gas-Vergleich (D19): Neue Brennwerttherme (10.000 €, keine Förderung) gegen Wärmepumpe (28.000 € brutto, Beispiel-Förderung 46 % aus 30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus = 12.880 € Zuschuss, effektiv 15.120 €; der frühere 5-%-Effizienz-Bonus ist mit der BEG-Reform entfallen).
| Position (20 Jahre) | Neue Gastherme | Wärmepumpe (46 %) |
|---|---|---|
| Investition effektiv | 10.000 € | 15.120 € |
| Energie | 52.100 € | 28.600 € |
| CO2-Preisanstieg (Prognose) | 5.000 € | 0 € |
| Wartung/Schornsteinfeger | 7.000 € | 5.000 € |
| Summe | 74.100 € | 48.720 € |
Vorsprung Wärmepumpe: rund 25.400 €. Der Break-even liegt bei gut 4 Jahren (Mehrinvestition 5.120 € ÷ 1.275 €/a Betriebsvorteil gegenüber dem Neugerät). Mit nur 30 % Förderung: ca. 7 Jahre; ganz ohne Förderung inklusive CO2-Anstieg: ca. 13 Jahre. In allen Fällen deutlich innerhalb der Gerätelebensdauer.
Szenario 2: Die Therme läuft noch — wechseln oder warten?
Hier wird es interessant, denn jetzt konkurriert die Wärmepumpe nicht mit einem Neukauf, sondern mit dem „kostenlosen" Weiterbetrieb. Die 10-Jahres-Rechnung:
Weiterbetrieb Bestandstherme: 10 × 3.128 € + CO2-Preisanstieg (ca. 1.263 € kumuliert) = ca. 32.500 € — plus das Risiko, dass eine alte Therme im Januar ausfällt und unter Zeitdruck ersetzt werden muss.
Jetzt wechseln (46 % Förderung): 15.120 € Investition + 10 × 1.679 € = ca. 31.900 € — und nach zehn Jahren steht eine erst zehnjährige Anlage im Keller statt einer zwanzigjährigen Therme.
Die ehrliche Lesart: Mit vollen Boni schlägt der sofortige Wechsel sogar den Weiterbetrieb. Wer nur die 30-%-Grundförderung bekommt, fährt auf 10-Jahres-Sicht mit Abwarten nominell günstiger — sollte die Wartezeit aber nutzen: Heizlast ermitteln lassen, Heizkörper auf 55-°C-Tauglichkeit testen (Vorlauf im Winter probeweise begrenzen), Angebote einholen. Dann wird aus dem Thermendefekt kein Notkauf, sondern ein geplanter Umstieg. Wichtig für Klimageschwindigkeits-Bonus-Kandidaten: Der 16-%-Bonus setzt bei Gaszentralheizungen voraus, dass das Gerät mindestens 20 Jahre alt ist — bei einer 18-jährigen Therme kann sich kurzes Warten paradoxerweise fördertechnisch lohnen.
GEG heute, GModG-Entwurf morgen: das Kleingedruckte für Gas-Käufer
Stand Juli 2026 gilt das GEG 2024: Im Bestand ist der Einbau einer neuen Gastherme vielerorts noch zulässig (die 65-%-EE-Pflicht greift gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung, in Großstädten ab 01.11.2026). Aber wer jetzt neu mit Gas baut, übernimmt nach geltendem Recht steigende Pflichtanteile erneuerbarer Brennstoffe (15 % ab 2029, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040) — und Biomethan kostet ein Mehrfaches von Erdgas. Der GModG-Entwurf (geplante Verabschiedung Juli 2026, noch nicht beschlossen) würde die 65-%-Regel streichen, hält aber an einer „Bio-Treppe" für neue Gasgeräte fest: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Egal welche Fassung am Ende gilt: Eine 2026 gekaufte Gastherme wird in ihrer zweiten Lebenshälfte mit teuren Brennstoffquoten betrieben werden müssen. Die Wärmepumpe erfüllt alle Varianten automatisch — und der Markt zieht mit: 2025 wurden 299.000 Heizungs-Wärmepumpen verkauft (+55 %), knapp die Hälfte aller Wärmeerzeuger.
Häufige Einwände im Faktencheck
„Wärmepumpen funktionieren nicht im Altbau." Entscheidend ist die Vorlauftemperatur, nicht das Baujahr. Mit Heizkörpern bei 50–55 °C sind JAZ-Werte von 3,0–3,5 realistisch, nach Heizkörper-Optimierung und hydraulischem Abgleich mehr. Selbst bei JAZ 3,0 kostet die Kilowattstunde Wärme 8,3 ct — die Bestandstherme liegt bei 13,9 ct.
„Der Strompreis wird explodieren." Möglich ist vieles, aber die Struktur spricht dagegen: wachsende Erneuerbaren-Anteile, §-14a-Netzentgeltrabatte für Wärmepumpen und der Faktor 3,5 als eingebauter Puffer. Gas trägt dagegen den CO2-Pfad und die Bio-Quoten sicher vor sich her. Beide Energiepreise sind 2026 volatil — aber nur einer hat einen gesetzlich angelegten Kostenaufwuchs.
„Wärmepumpen überlasten das Netz." Der Netzausbau läuft ohnehin; Wärmepumpen sind über § 14a EnWG steuerbar und bekommen dafür reduzierte Netzentgelte. Aus Netzsicht sind sie planbare, flexible Lasten — kein Störfall.
„Mein Installateur rät zur neuen Therme." Fragen Sie nach der Vergleichsrechnung: Wie viele Wärmepumpen hat der Betrieb im letzten Jahr installiert? Liegt eine Heizlastberechnung vor? Ein Rat ohne Rechnung ist eine Meinung, keine Beratung.
Fazit: Der Bestand ist keine Ausrede, sondern ein Fahrplan
Wer eine defekte oder über 20 Jahre alte Gastherme hat, entscheidet sich mit der Wärmepumpe im Beispielhaus für rund 25.400 € Vorteil über 20 Jahre — die Rechnung ist eindeutig. Wer eine funktionierende Therme mittleren Alters besitzt, hat keinen Grund zur Panik, aber einen klaren Fahrplan: Förderboni prüfen (mit 46–80 % lohnt der Wechsel sofort), das Haus wärmepumpenfertig machen und den Umstieg planen, statt ihn vom Defektdatum diktieren zu lassen. Nur eines ist 2026 wirtschaftlich kaum noch zu begründen: eine neue Gastherme als „Sicherheitslösung" — sie spart gegenüber der alten fast nichts und kauft alle Preisrisiken des fossilen Pfads ein.
Häufige Fragen zu Wärmepumpe vs. Gas-Brennwert
Meine Brennwerttherme ist 12 Jahre alt und läuft gut. Muss ich handeln?
Nein, es gibt keine Austauschpflicht für funktionierende Brennwertgeräte. Wirtschaftlich sinnvoll ist trotzdem, jetzt die Weichen zu stellen: Heizlast berechnen lassen, Vorlauftemperaturen testen, Rücklage bilden. Ab Jahr 15–20 steigen Ausfallrisiko und Reparaturkosten deutlich.
Lohnt ein neues Brennwertgerät als Zwischenlösung?
Selten. Das Neugerät spart gegenüber einer funktionierenden Bestandstherme nur rund 6 Prozentpunkte Effizienz (im Beispiel 174 €/a) und erhält keine Förderung. Wer ohnehin investiert, fährt mit dem Systemwechsel fast immer besser.
Was ist mit Gas-Hybrid — Therme behalten, kleine Wärmepumpe dazu?
Im Einzelfall sinnvoll (sehr hohe Heizlast, intakte junge Therme): Die Wärmepumpe übernimmt 70–90 % der Jahresarbeit, die Therme nur Spitzenlast. Nachteile: doppelte Wartung, Schornsteinfeger bleibt, und gefördert wird nur der Wärmepumpen-Anteil. Als Dauerlösung meist zweite Wahl, als Brücke im teilsanierten Altbau diskutabel.
Wie sicher ist die Förderung von bis zu 80 %?
Das Programm (KfW 458) läuft weiter, wurde aber mit der BEG-Reform vom 08.07.2026 zum 21.07.2026 angepasst (u. a. Klimageschwindigkeits-Bonus 16 %, gestaffelter Einkommens-Bonus, Deckel 80 %); die Bundesregierung hat die Heizungsförderung nach eigener Aussage „bis 2029 sichergestellt". Änderungen bleiben politisch möglich — wer die Boni heute erfüllt, hat einen konkreten Anreiz, nicht auf bessere Konditionen zu spekulieren. Wichtig: Antrag immer vor Vertragsabschluss.
Zählt mein Gasgerät als „20 Jahre alt", wenn nur der Brenner mal getauscht wurde?
Maßgeblich ist das Alter des Wärmeerzeugers (Inbetriebnahme des Kessels/der Therme), nicht einzelner Komponenten. Das Typenschild und die Schornsteinfeger-Unterlagen liefern den Nachweis für den Klimageschwindigkeits-Bonus.
Stand: 9. Juli 2026. Alle Förder- und Preisangaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die offiziellen Programmbedingungen. Annahmen: Energiepreise konstant real, CO2-Pfad 60→180 €/t als gekennzeichnete Prognose.
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