Förderung Wärmepumpe: Alle Boni im Überblick (bis 70%)
Alle KfW-Boni für Wärmepumpen 2026 erklärt: Grundförderung 30 %, Klima-Bonus 20 %, Einkommens-Bonus 30 %, Effizienz-Bonus 5 % — mit Rechenbeispielen.
Aktualisierung vom 9. Juli 2026: Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 8. Juli 2026 eine Reform der Heizungsförderung beschlossen; die neuen Konditionen gelten ab dem 21. Juli 2026, der endgültige Richtlinientext steht noch aus. In der Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli 2026 werden keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) ausgestellt; wer bereits eine gültige BzA besitzt, kann noch bis zum 20. Juli 2026, 20:00 Uhr zu den alten Konditionen beantragen. Bereits zugesagte Anträge genießen vollen Bestandsschutz. Dieser Artikel ist auf die neuen Konditionen aktualisiert.
Zwischen 8.400 € und 22.400 € Zuschuss liegen bei der Wärmepumpen-Förderung nur ein paar Kreuzchen im Antrag — vorausgesetzt, man weiß, welche Boni einem zustehen. Das Bonussystem der KfW (Programm 458) besteht seit der BEG-Reform aus 30 % Grundförderung, zwei Zuschlägen und dem neuen Familienzuschlag, gedeckelt bei 80 % der förderfähigen Kosten. Dieser Artikel erklärt jeden Baustein mit seinen Bedingungen, rechnet drei realistische Szenarien durch und zeigt, wo Anträge in der Praxis Geld verschenken.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundförderung 30 % erhält jeder Antragsteller — auch Vermieter, WEG und Unternehmen.
- Klimageschwindigkeits-Bonus 16 % und gestaffelter Einkommens-Bonus 10–40 % gibt es nur für Selbstnutzer; der frühere Effizienz-Bonus 5 % ist mit der BEG-Reform entfallen.
- Rechnerisch sind 86 % möglich, ausgezahlt werden maximal 80 % — bei 28.000 € förderfähigen Kosten also höchstens 22.400 €.
- Der Einkommens-Bonus ist gestaffelt bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen; Haushalte mit minderjährigem Kind ziehen zuvor 10.000 € ab (Familienzuschlag) — maßgeblich sind die Steuerbescheide, nicht das Bruttogehalt.
- Der häufigste vermeidbare Fehler: Die Altheizung wird nur stillgelegt statt demontiert und entsorgt — dann platzt der 16-%-Bonus.
Baustein 1: Die Grundförderung (30 %)
Die Grundförderung ist das Fundament — sie steht allen Antragstellergruppen offen: Selbstnutzern, Vermietern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen.
Gefördert werden Luft-Wasser-, Sole-Wasser- (Erdwärme) und Wasser-Wasser-Wärmepumpen im Bestandsgebäude. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein (maßgeblich: Bauantrag); für Neubauten gelten andere Programme.
Die technischen Mindestanforderungen (Auswahl): rechnerische Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 im konkreten Gebäude, Effizienznachweise nach EN 14825, Netzdienlichkeit (SG-Ready), Messtechnik zur Verbrauchs- und Effizienzkontrolle sowie ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B. Das Kältemittel spielt für die Förderung keine Rolle — auch Geräte mit R32 oder R410A sind förderfähig; der frühere Effizienz-Bonus für natürliche Kältemittel ist mit der BEG-Reform entfallen.
Formale Voraussetzungen: Installation durch ein Fachunternehmen, das die Fördernachweise („Bestätigung zum Antrag" und „Bestätigung nach Durchführung") ausstellen kann — eine spezielle „KfW-Zertifizierung" für Installateure existiert nicht. Und zwingend: Antrag vor Vorhabensbeginn, wobei als Beginn bereits der Abschluss eines Liefer-/Leistungsvertrags ohne Förder-Bedingung zählt.
Beispielrechnung: Installationskosten 35.000 €, förderfähig nach Kostendeckel 28.000 € (BEG-Reform, beschlossen 08.07.2026, gültig ab 21.07.2026; endgültiger Richtlinientext ausstehend) → Grundförderung 28.000 € × 0,30 = 8.400 €.
Baustein 2: Der Klimageschwindigkeits-Bonus (16 %)
Der 16-%-Bonus (vor der BEG-Reform 20 %) belohnt Selbstnutzer, die sich von einer fossilen oder veralteten Heizung trennen. Die KfW unterscheidet zwei Fälle:
Der praktisch wichtigste Stolperstein steckt im Wort „Gasetagenheizung": Eine Gastherme, die nur eine Wohnung versorgt, qualifiziert ohne Mindestalter — eine Gas-Zentralheizung fürs ganze Haus erst ab 20 Jahren. Wer eine 12 Jahre alte Gas-Zentralheizung tauscht, erhält also 30 % Grundförderung (plus ggf. Einkommens-Bonus), aber keinen Klima-Bonus.
In beiden Fällen gilt: Die Altanlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden — eine bloße Stilllegung reicht nicht. Lassen Sie den Ausbau im Abnahme- bzw. Durchführungsnachweis dokumentieren und bewahren Sie den Entsorgungsbeleg auf. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund, warum genau dieser Bonus scheitert.
Perspektive: Nach dem Reformbeschluss sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich (jeweils zum 01.02. und 01.08.) um 4 Prozentpunkte. Wer den Tausch ohnehin plant, verschenkt mit Warten Fördergeld.
Beispielrechnung: Klima-Bonus 28.000 € × 0,16 = 4.480 € — zusammen mit der Grundförderung 12.880 €.
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Jetzt startenBaustein 3: Der Einkommens-Bonus (10 bis 40 %)
Der größte einzelne Zuschlag richtet sich an Selbstnutzer mit kleinem Einkommen und ist seit der BEG-Reform gestaffelt: 40 Prozentpunkte bis 30.000 €, 30 Prozentpunkte bis 40.000 € und 10 Prozentpunkte bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr.
Drei Präzisierungen, an denen viele Anträge scheitern:
- Zu versteuerndes Einkommen, nicht Brutto oder Netto. Maßgeblich ist der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Betrag — nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen liegt er oft deutlich unter dem Bruttogehalt. Ein Haushalt mit 50.000 € Brutto kann durchaus unter der Grenze liegen.
- Nachweiszeitraum: Die KfW verlangt die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung (bei einem Antrag 2026 also 2023 und 2024).
- Haushalt heißt: Einkommen der Eigentümerin bzw. des Eigentümers plus der im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner. Kindergeld zählt nicht zum zu versteuernden Einkommen.
- Familienzuschlag (neu): Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden vom anzusetzenden Einkommen 10.000 € abgezogen — das kann eine höhere Bonus-Stufe erschließen.
Die Staffelgrenzen sind strikt: bis einschließlich 30.000 € der volle Bonus von 40 %, bis 40.000 € noch 30 %, bis 50.000 € noch 10 % — darüber keiner. Für Vermieter, Unternehmen und vermietete Objekte entfällt der Bonus grundsätzlich.
Beispielrechnung: Einkommens-Bonus (Stufe 30 %) 28.000 € × 0,30 = 8.400 €, in der höchsten Stufe (40 %) 11.200 € — beim Zusammentreffen mit dem Klima-Bonus kappt allerdings der 80-%-Deckel (siehe Szenario 3).
Baustein 4: Der Effizienz-Bonus (5 %) — entfallen
Die 5 Prozentpunkte hingen — anders als der Name vermuten lässt — nicht an einer bestimmten JAZ, sondern an Wärmequelle oder Kältemittel: berechtigt waren Sole-Wasser-, Wasser-Wasser- und Abwasser-Wärmepumpen sowie jede Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan/R290).
Mit der BEG-Reform ist dieser Bonus entfallen; ebenso gestrichen ist der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasseheizungen. Nur wer mit einer bereits vorhandenen gültigen BzA noch bis zum 20. Juli 2026, 20:00 Uhr zu Alt-Konditionen beantragt, erhält den Bonus letztmalig. Für die Gerätewahl bleibt R290 aus technischen Gründen (F-Gase-Verordnung, Zukunftssicherheit) dennoch erste Wahl.
Die Übersicht: Vier Boni auf einen Blick
| Baustein | Satz | Kernbedingung | Wer? |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | förderfähige Wärmepumpe, Fachunternehmen, Antrag vor Vorhabensbeginn | alle Antragsteller |
| Klima-Bonus | +16 % | Austausch Öl/Kohle/Gasetagen/Nachtspeicher (funktionstüchtig) oder Gas/Biomasse ≥ 20 Jahre; Demontage + Entsorgung | nur Selbstnutzer |
| Einkommens-Bonus | +10 bis +40 % | gestaffelt: ≤ 30.000 € +40 %, ≤ 40.000 € +30 %, ≤ 50.000 € +10 % (Steuerbescheide); Familienzuschlag: −10.000 € Einkommen bei minderjährigem Kind | nur Selbstnutzer |
| Effizienz-Bonus | entfallen | mit der BEG-Reform gestrichen (vorher +5 % für natürliches Kältemittel oder Quelle Erdreich/Wasser/Abwasser) | — |
| Deckel | 80 % | Boni kumulierbar, Auszahlung höchstens 80 % | — |
Drei Szenarien: So summieren sich die Boni wirklich
Alle drei Beispiele rechnen mit selbst genutzten Einfamilienhäusern und dem Kostendeckel von 28.000 € förderfähigen Kosten.
Szenario 1 — nur Grundförderung (30 %): Die bestehende Gas-Zentralheizung ist erst 12 Jahre alt (kein Klima-Bonus), das Haushaltseinkommen liegt bei 55.000 € (kein Einkommens-Bonus). Eingebaut wird eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290. Fördersatz 30 %, Zuschuss 28.000 € × 0,30 = 8.400 €. Bei 34.000 € Gesamtkosten bleiben 25.600 € Eigenanteil.
Szenario 2 — der typische Austauschfall (46 %): Haus von 1992, die Gasheizung aus dem Baujahr ist 34 Jahre alt und wird demontiert; Haushaltseinkommen 48.000 €. Luft-Wasser-Wärmepumpe mit R290. Fördersatz 30 % + 16 % = 46 %, Zuschuss 28.000 € × 0,46 = 12.880 €. Bei 38.000 € Gesamtkosten bleiben 25.120 € Eigenanteil.
Szenario 3 — Maximalfall mit Deckel-Effekt (80 %): Ölheizung von 1988 wird ersetzt, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 28.000 €. Rechnerisch 30 % + 16 % + 40 % = 86 % — ausgezahlt werden 80 %: 28.000 € × 0,80 = 22.400 €. Bei 35.000 € Gesamtkosten bleiben 12.600 € Eigenanteil; die effektive Quote auf die Gesamtkosten beträgt 22.400 ÷ 35.000 = 64 %.
Zwischenfazit: Der 80-%-Deckel wirkt nur im Maximalfall — für die meisten Haushalte ist die realistische Spanne 30–46 %. Und: Der Deckel kappt den Fördersatz, der Kostendeckel die Bemessungsgrundlage. Beide zusammen erklären, warum die effektive Quote auf die Gesamtkosten fast immer unter dem nominalen Fördersatz liegt.
Bonus-Strategie: Fünf Tipps aus der Prüfpraxis
1. Demontage schriftlich absichern. Bitten Sie den Fachbetrieb vorab schriftlich, Ausbau und Verschrottung der Altheizung im Durchführungsnachweis zu dokumentieren. Fotos vom Ausbau und der Entsorgungsbeleg gehören in Ihre Förderakte.
2. Einkommens-Bonus rechnen, nicht schätzen. Holen Sie die Steuerbescheide der relevanten Jahre hervor und addieren Sie die zu versteuernden Einkommen des Haushalts. Wer knapp über einer Staffelgrenze (30.000/40.000/50.000 €) liegt, prüft, ob der jüngere der beiden zählenden Bescheide oder der Familienzuschlag (10.000 € Abzug bei minderjährigem Kind) das Bild ändert — es geht um bis zu 11.200 €.
3. Kältemittel ins Angebot schreiben lassen. „R290" im Angebot ist seit dem Wegfall des Effizienz-Bonus zwar nicht mehr förderrelevant, bleibt aber technisch sinnvoll (F-Gase-Verordnung, Zukunftssicherheit) — und diszipliniert den Anbieter, nicht stillschweigend auf ein R32-Gerät auszuweichen.
4. Kosten oberhalb des Deckels kritisch verhandeln. Alles über 28.000 € ist zu 100 % Ihr Geld. Gerade bei Angeboten deutlich über dem Deckel lohnen Vergleichsangebote — der Fördersatz gleicht überhöhte Preise nicht aus.
5. Landes- und Kommunalzuschüsse vor dem Antrag prüfen. Manche Regionen legen eigene Programme auf; ob sie mit der BEG kumulierbar sind, regeln die jeweiligen Bedingungen. Verlässlicher Einstieg: die Förderdatenbank des Bundes und die Auskunft von Kommune oder Stadtwerken — vor der KfW-Antragstellung, nicht danach.
Häufige Fragen zu den Boni
Ich habe genau 40.000 € zu versteuerndes Einkommen — bekomme ich den Einkommens-Bonus?
Ja. Bis einschließlich 40.000 € gilt die 30-%-Stufe; bis 30.000 € sind es 40 %, bis 50.000 € noch 10 % — erst darüber entfällt der Bonus ganz. Maßgeblich ist die Summe der zu versteuernden Einkommen laut den Steuerbescheiden des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung — nicht Ihr aktuelles Gehalt. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind ziehen vom anzusetzenden Einkommen zusätzlich 10.000 € ab (Familienzuschlag).
Meine Gasheizung ist 12 Jahre alt — gibt es den Klima-Bonus?
Nur, wenn es eine Gasetagenheizung ist (Therme, die allein Ihre Wohnung versorgt) — dann gilt kein Mindestalter. Für eine Gas-Zentralheizung gilt die 20-Jahres-Grenze. Ob sich Warten lohnt, ist eine Rechenfrage: Der Klima-Bonus von derzeit 16 % sinkt ab dem 1. Februar 2027 planmäßig halbjährlich um 4 Prozentpunkte — Warten kostet also doppelt: steigende Preise und schmelzende Boni.
Können Ehepartner ihre Einkommen für den Bonus trennen?
Nein. Gezählt wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen der Eigentümer und der im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner. Eine getrennte Betrachtung ist nicht vorgesehen.
Gelten die Boni auch beim Ergänzungskredit?
Die Boni erhöhen den Zuschuss (Programm 458). Der Ergänzungskredit 358/359 ist ein separates Kreditprogramm für den Eigenanteil — bis 120.000 € je Wohneinheit über die Hausbank, mit Zinsvorteil bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 90.000 €. Er setzt die Zuschusszusage voraus, hat aber keine eigenen Boni.
Muss ich die Kosten vorstrecken?
Ja. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt, wenn „Bestätigung nach Durchführung" und Rechnungen geprüft sind. Für die Zwischenfinanzierung ist der Ergänzungskredit gedacht.
Ich ersetze eine alte Wärmepumpe durch eine neue — welche Boni gibt es?
Die Grundförderung (30 %); der frühere Effizienz-Bonus ist mit der BEG-Reform entfallen. Der Klima-Bonus scheidet aus, weil eine Wärmepumpe nicht zu den qualifizierenden Altheizungen zählt. Der Einkommens-Bonus bleibt für Selbstnutzer unterhalb der Staffelgrenzen möglich.
Fazit: Wer seine Boni kennt, verschenkt nichts
Die Bausteine folgen einer klaren Logik: 30 % bekommt jeder, 16 % gibt es für den dokumentierten Abschied von der fossilen Altheizung, 10 bis 40 % für kleine und mittlere Einkommen — gedeckelt bei 80 % und 22.400 €. Die häufigsten Verluste entstehen nicht durch komplizierte Regeln, sondern durch zwei vermeidbare Nachlässigkeiten: die nur stillgelegte statt entsorgte Altheizung und der ungeprüfte Einkommens-Bonus samt Familienzuschlag. Wer diese Punkte vor der Antragstellung abarbeitet, holt aus dem Programm heraus, was seine Situation hergibt.
Stand: 9. Juli 2026 (BEG-Reform, beschlossen 08.07.2026, gültig ab 21.07.2026; endgültiger Richtlinientext ausstehend). Alle Förder- und Preisangaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die offiziellen Programmbedingungen (BEG-EM-Richtlinie, KfW 458).
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