F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 — Phase-Down und Auswirkungen auf Wärmepumpen
F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573: Warum R32 und R410A auslaufen (Fristen 2027/2032/2035), was der Phase-Down bedeutet und welche Pflichten Betreiber treffen.
Wer 2026 eine Wärmepumpe kauft, entscheidet auch über das Kältemittel — und die EU hat den Fahrplan dafür längst geschrieben. Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 drängt teilklimaschädliche Kältemittel wie R32 und R410A Schritt für Schritt aus dem Markt und macht natürliche Kältemittel wie Propan (R290) zum neuen Standard. Dieser Artikel erklärt den Phase-Down, die konkreten Verbotsfristen 2027, 2032 und 2035 und die Betreiberpflichten — nüchtern und ohne die Zahlenverwechslungen, die im Netz kursieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 gilt seit 2024 und verschärft den Ausstieg aus fluorierten Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial (GWP).
- Ab 2027: Monoblock-Geräte und Luft/Wasser-Split-Wärmepumpen ≤ 12 kW nur noch mit GWP unter 150 — das faktische Aus für R32 (GWP 675) und R410A (GWP 2.088) im WP-Segment. Luft/Luft-Split-Klimageräte folgen ab 2029.
- Ab 2032 nur noch natürliche Kältemittel für Monoblock-Geräte ≤ 12 kW, ab 2035 auch für Split-Geräte ≤ 12 kW.
- Bestandsschutz: Betrieb und Reparatur vorhandener Anlagen bleiben erlaubt. Regelmäßige Dichtheitskontrollen richten sich nach der Füllmenge in CO2-Äquivalent — die meisten kleinen Wärmepumpen liegen unter der Schwelle.
- R290 (Propan) hat ein GWP unter 5 und ist Marktstandard bei neuen Luft-Wasser-Monoblocks; wegen Brennbarkeit (A3) gelten Sicherheitsregeln nach DIN EN 378.
Warum die EU die Kältemittel austauscht
Fluorierte Kältemittel (F-Gase, chemisch teil- oder vollfluorierte Kohlenwasserstoffe) sind hochwirksame Treibhausgase. Ihre Klimawirkung misst das GWP (Global Warming Potential, Treibhauspotenzial) relativ zu CO2: Ein Kilogramm R410A wirkt über 100 Jahre wie gut zwei Tonnen CO2. Nachdem das Montreal-Protokoll ab 1987 die ozonschädlichen FCKW verbannt hatte, zielt die europäische F-Gase-Politik seit Jahren auf die Klimawirkung — zunächst mit der Verordnung 517/2014, seit 2024 mit der deutlich strengeren Nachfolgerin (EU) 2024/573.
| Kältemittel | GWP (100 Jahre) | Sicherheitsklasse | Rolle im Markt |
|---|---|---|---|
| R410A | 2.088 | A1 (nicht brennbar) | Altgeräte vor ~2015, auslaufend |
| R32 | 675 | A2L (schwer entflammbar) | Übergangsstandard, ab 2027 im Kleingerät verboten |
| R452B | ≈ 676 | A1 (nicht brennbar) | Kompromiss in manchen Monoblocks |
| R290 (Propan) | < 5 | A3 (brennbar) | Zukunftsstandard Monoblock |
| R600a (Isobutan) | ≈ 3 | A3 (brennbar) | Nischenanwendungen |
Der Phase-Down: Menge statt Einzelverbot
Das Herzstück der Verordnung ist kein einzelnes Produktverbot, sondern eine mengenmäßige Deckelung. Die Gesamtmenge an teilfluorierten Kältemitteln (HFKW), die Hersteller und Importeure pro Jahr in der EU auf den Markt bringen dürfen, sinkt in Stufen — gerechnet nicht in Kilogramm, sondern in CO2-Äquivalent. Das setzt einen doppelten Anreiz: weniger Kältemittel pro Gerät und Umstieg auf Stoffe mit niedrigem GWP, weil hoch-GWP-Stoffe das knappe Mengenbudget schnell aufzehren.
Praktische Folge für den Markt: Kältemittel mit hohem GWP werden zuerst knapp und teuer, lange bevor ein formales Verbot greift. Genau das treibt den Wechsel zu R290 heute schon an. (Die exakten Stufen des Mengenpfads bis 2050 stehen im Anhang der Verordnung; für die Kaufentscheidung zählen die konkreten Produktverbote unten.)
Die Verbotsfristen für Wärmepumpen
Neben dem Mengenpfad enthält die Verordnung feste Termine, ab denen bestimmte Gerätekategorien nur noch unterhalb eines GWP-Grenzwerts in Verkehr gebracht werden dürfen. Für Wärmepumpen sind drei Stufen entscheidend:
Wichtig ist die genaue Lesart: Diese Termine betreffen das Inverkehrbringen neuer Geräte. Wer 2026 eine R32-Wärmepumpe installiert, darf sie über ihre gesamte Lebensdauer betreiben und reparieren. Für die Kaufentscheidung heute heißt das: Bei einer Anlage, die 15 bis 20 Jahre laufen soll, ist ein zukunftssicheres Kältemittel — praktisch R290 — das stärkere Argument als ein kleiner Preisvorteil bei einem auslaufenden R32-Gerät.
Der vollständige Stufenplan des Anhangs IV ist feiner, als die drei Kernjahre vermuten lassen — genau hier entstehen die Verwechslungen im Netz: Bereits seit dem 1. Januar 2025 dürfen Mono-Split-Geräte mit weniger als 3 kg Füllmenge nur noch mit Kältemitteln unter GWP 750 in Verkehr gebracht werden (das Aus für R410A in Klein-Splits). Die GWP-150-Grenze ab 2027 gilt für Monoblock-Geräte bis 50 kW und für Luft/Wasser-Splitsysteme bis 12 kW — also das Wärmepumpen-Kernsegment. Klassische Luft/Luft-Split-Klimageräte bis 12 kW folgen erst zum 1. Januar 2029; Splitsysteme über 12 kW müssen ab 2029 unter GWP 750 und ab 2033 unter GWP 150 bleiben. Die 2035-Stufe (nur natürliche Kältemittel) erfasst dann beide Split-Bauarten bis 12 kW. Getrennt davon läuft der Service-Fahrplan des Art. 13: Seit dem 1. Januar 2026 darf für Wartung und Instandhaltung von Klimaanlagen und Wärmepumpen kein frisches Kältemittel mit GWP ≥ 2.500 mehr verwendet werden, ab 2032 auch kein recyceltes — R410A (GWP 2.088) liegt unterhalb dieser Schwelle und darf weiter nachgefüllt werden.
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R410A — der auslaufende Klassiker
R410A war zwei Jahrzehnte das Standardkältemittel für Split-Klima und -Wärmepumpen: nicht brennbar (A1), leistungsfähig, aber mit einem GWP von 2.088 klimatisch problematisch. In neuen kleinen Geräten hat es keine Zukunft mehr; man findet es fast nur noch in Bestandsanlagen vor 2015.
R32 — der Übergangsstandard
R32 halbierte den Nachteil: GWP 675 statt 2.088, dazu bessere Effizienz und geringere Füllmengen. Der Preis ist die Sicherheitsklasse A2L (schwer entflammbar), die zusätzliche Vorkehrungen bei Aufstellung und Wartung verlangt. R32 ist 2026 noch Standard bei neuen kleinen Split-Wärmepumpen — aber mit klarem Ablaufdatum: Für Geräte ≤ 12 kW greift ab 2027 die GWP-150-Grenze, und die überschreitet R32 deutlich.
R290 (Propan) — der Zukunftsstandard
R290 ist ein natürliches Kältemittel mit einem GWP unter 5 (je nach Bewertungsmethode ≈ 3 oder noch niedriger). Es ist bei neuen Luft-Wasser-Monoblocks bereits Marktstandard, thermodynamisch gut geeignet — gerade bei hohen Vorlauftemperaturen — und nicht von den kommenden Verboten betroffen. Der entscheidende Punkt ist die Brennbarkeit: R290 ist als A3 eingestuft. Daraus folgen Schutzbereiche bei der Außenaufstellung und Anforderungen an Installation und Wartung nach DIN EN 378. Bei Monoblock-Geräten, deren gesamter Kältekreis werkseitig geschlossen im Außengerät sitzt, ist das gut beherrschbar — ein Grund, warum viele Hersteller den Weg über Monoblock-R290 gehen statt über Split.
R452B und andere A1-Kompromisse
R452B (GWP rund 676, nicht brennbar) taucht in manchen Monoblocks als Kompromiss auf: einfacher zu handhaben als A2L/A3, aber klimatisch kaum besser als R32 — und damit ebenfalls nicht zukunftssicher, weil es die GWP-150-Grenze reißt.
Sicherheitsklassen und Füllmengen
Die Brennbarkeit bestimmt, wie ein Gerät aufgestellt und gewartet werden darf. Maßgeblich ist die Klassifizierung nach ISO 817, umgesetzt über DIN EN 378:
| Klasse | Brennbarkeit | Beispiele |
|---|---|---|
| A1 | nicht brennbar | R410A, R452B, R134a |
| A2L | schwer entflammbar | R32, R454B |
| A3 | leicht entflammbar | R290, R600a |
Aus der Sicherheitsklasse — nicht aus der F-Gase-Verordnung — ergeben sich die zulässigen Füllmengen in Abhängigkeit von Aufstellungsart und Raumgröße. DIN EN 378 begrenzt brennbare Kältemittel in Innenräumen; bei Außenaufstellung sind größere Mengen möglich. Zur Einordnung: Eine typische Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus enthält meist nur wenige Kilogramm Kältemittel. Pauschale Kilogramm-Obergrenzen sind irreführend — entscheidend ist die konkrete Aufstellung, die der Fachbetrieb nach EN 378 bewertet.
Betreiberpflichten: Dichtheitskontrolle nach CO2-Äquivalent
Der Bestandsschutz ist an Pflichten geknüpft. Die zentrale ist die Dichtheitskontrolle — und ihr Intervall hängt nicht am GWP allein, sondern an der Füllmenge des Geräts umgerechnet in CO2-Äquivalent (Füllmenge in kg × GWP):
Ein Rechenbeispiel macht die Entlastung sichtbar:
- Luft-Wärmepumpe mit 2 kg R32: 2 kg × 675 = 1.350 kg = 1,35 t CO2eq → unter 5 t → keine regelmäßige Dichtheitskontrolle vorgeschrieben.
- Größere WP mit 8 kg R32: 8 kg × 675 = 5.400 kg = 5,4 t CO2eq → über 5 t → jährliche Kontrolle.
- R290-Monoblock mit 3 kg: 3 kg × 3 = 9 kg = 0,009 t CO2eq → weit unter der Schwelle → nie kontrollpflichtig.
Die verbreitete Kurzformel „R290 spart Wartung" stimmt also im Ergebnis — aber nicht, weil das GWP unter 150 liegt, sondern weil die Füllmenge in CO2-Äquivalent die 5-Tonnen-Schwelle nie erreicht. Wichtig: Auch von der regelmäßigen Kontrolle befreite Anlagen müssen dicht sein; bei Verdacht oder nach einem Eingriff ist zu prüfen. Und hermetisch geschlossene, entsprechend gekennzeichnete Systeme genießen eine höhere Schwelle (10 t statt 5 t). Für prüfpflichtige Anlagen sind Aufzeichnungen zu führen (Füllmengen, Kontrollen, Reparaturen) und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Zertifizierung und Rückgewinnung
Zwei weitere Pflichten runden das System ab:
Sachkunde und Zertifizierung. Arbeiten am Kältekreis — Installation, Wartung, Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung — dürfen nur zertifizierte Personen und Betriebe ausführen. Grundlage ist EU-Recht, national umgesetzt durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Die Personen-Zertifizierung ist nach Tätigkeitsumfang in Kategorien (I–IV) gestuft, nicht nach einer Kältemittelmenge. Neu mit der Verordnung 2024/573: Zertifikate müssen regelmäßig aufgefrischt werden — Alt-Zertifikate bis spätestens März 2029 (fünf Jahre nach Inkrafttreten), danach spätestens alle sieben Jahre; die zugehörige deutsche Durchführungsverordnung hat der Bundestag im März 2026 beschlossen. Für Betreiber heißt das praktisch: Für Kältekreis-Arbeiten immer einen zertifizierten Kältetechnik-Fachbetrieb beauftragen — das gilt für R32 wie für R290.
Rückgewinnung. F-Gase dürfen bei Wartung und Demontage nicht in die Atmosphäre entweichen, sondern müssen fachgerecht zurückgewonnen und dann recycelt, aufbereitet oder vernichtet werden. Für natürliche Kältemittel wie R290 greift diese F-Gas-Pflicht formal nicht; wegen der Brennbarkeit wird Propan aber ebenfalls kontrolliert abgesaugt und sicher entsorgt, nicht einfach abgelassen.
Was das für die Kaufentscheidung 2026 bedeutet
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Neubau / Langfristanlage | R290-Monoblock ist die zukunftssichere Wahl — von keinem Verbot betroffen, gute Effizienz auch bei hohem Vorlauf. |
| Bestandssanierung, knappes Budget | Ein R32-Gerät ist technisch weiter zulässig und betreibbar; der Vorteil schrumpft aber, weil R32 mittelfristig teurer und im Kleingerät ab 2027 nicht mehr neu erhältlich ist. |
| Sorge vor Brennbarkeit | Bei fachgerechter Aufstellung nach EN 378 ist R290 sicher; A3 bedeutet brennbar, nicht explosiv. Die Schutzbereiche gehören in die Planung. |
Die frühere Marktangst, R290 sei ineffizient oder exotisch, ist überholt: In der Praxis erreichen Propan-Wärmepumpen mindestens gleichwertige Effizienz, oft bessere Werte bei tiefen Temperaturen. Der Trend zu R290 ist damit nicht nur regulatorisch erzwungen, sondern technisch getragen.
Fazit: Der Fahrplan ist klar — planen Sie danach
Die F-Gase-Verordnung 2024/573 macht aus einem schleichenden Trend einen festen Fahrplan: 2027 verschwinden R32 und R410A aus neuen kleinen Geräten, 2032 und 2035 folgen die natürlichen Kältemittel als Pflicht. Für Betreiber bestehender Anlagen bleibt der Bestandsschutz — mit Dichtheitspflichten, die sich an der CO2-Äquivalent-Füllmenge orientieren und die meisten Einfamilienhaus-Wärmepumpen gar nicht treffen. Wer 2026 kauft und langfristig denkt, wählt R290: klimaverträglich, zukunftssicher und bei fachgerechter Installation unbedenklich.
Häufige Fragen zur F-Gase-Verordnung
Darf ich meine R32-Wärmepumpe nach 2027 weiter nutzen?
Ja. Die Verbote betreffen das Inverkehrbringen neuer Geräte, nicht den Bestand. Ihre bestehende Anlage dürfen Sie weiter betreiben und reparieren; auch R32 zum Nachfüllen bleibt verfügbar, wird über den Phase-Down aber tendenziell teurer.
Ist Propan (R290) gefährlich?
R290 ist brennbar (Sicherheitsklasse A3), aber nicht explosiv. Bei fachgerechter Aufstellung mit den Schutzbereichen nach DIN EN 378 und Installation durch einen zertifizierten Betrieb ist der Betrieb sicher. Bei Monoblock-Geräten sitzt der gesamte Kältekreis geschlossen im Außengerät.
Muss meine Einfamilienhaus-Wärmepumpe jährlich auf Dichtheit geprüft werden?
Meist nicht. Die Kontrollpflicht beginnt ab 5 Tonnen CO2-Äquivalent Füllmenge. Eine typische Luft-Wärmepumpe mit wenigen Kilogramm R32 liegt darunter, eine R290-Anlage weit darunter. Trotzdem muss die Anlage dicht sein; bei Verdacht wird geprüft.
Warum ist R32 ab 2027 verboten, obwohl das GWP niedriger ist als bei R410A?
Weil die Grenze für kleine Geräte ≤ 12 kW ab 2027 bei GWP 150 liegt — und R32 mit 675 liegt deutlich darüber. Die Verordnung orientiert sich am Zielwert, nicht am Vergleich zum alten Kältemittel. R410A (2.088) ist erst recht betroffen.
Was passiert mit dem Kältemittel bei der Entsorgung?
Es wird durch einen zertifizierten Betrieb zurückgewonnen und fachgerecht recycelt, aufbereitet oder vernichtet — ein Ablassen in die Atmosphäre ist verboten. Für brennbares R290 gelten zusätzlich die einschlägigen Sicherheitsregeln beim Absaugen und Entsorgen.
Stand: 3. Juli 2026. Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2024/573, DIN EN 378, ISO 817, Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Angaben vereinfacht; maßgeblich ist der jeweilige Verordnungs- und Normtext.
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