KfW-Effizienzhaus-Standards — EH 40, EH 55, EH 70 erklärt
Effizienzhaus 40, 55, 70, 85: Warum die Stufen Prozentwerte des Referenzgebäudes sind, welche Anforderungen gelten und wie die Förderung heute funktioniert.
„Effizienzhaus 55 — das heißt 55 Kilowattstunden pro Quadratmeter", hört man oft. Das ist falsch. Die Effizienzhaus-Stufen sind relative Werte: Prozentsätze des Primärenergiebedarfs eines individuellen Referenzgebäudes nach GEG. Dieser Lexikonartikel erklärt die Systematik von EH 40 bis EH 85, die doppelte Anforderung aus Primärenergie und Transmissionswärmeverlust, die EE-Anforderung — und wie die Förderung für Sanierung und Neubau Stand Juli 2026 tatsächlich aussieht.
Das Wichtigste in Kürze
- EH-Stufen sind Prozentwerte: EH 40 = höchstens 40 % des Primärenergiebedarfs des GEG-Referenzgebäudes. Der absolute kWh-Grenzwert ist für jedes Haus anders.
- Es gelten immer zwei Anforderungen gleichzeitig: Primärenergie (QP) und Transmissionswärmeverlust der Hülle (HT').
- Neubau: EH-55-Niveau ist seit 2023 gesetzlicher Mindeststandard; gefördert wird EH 40 über den KFN-Kredit (KfW 297/298) — ohne Zuschuss.
- Sanierung: Kredit mit Tilgungszuschuss über die BEG-Wohngebäudeförderung (KfW 261); seit der Reform vom 21.07.2026 sind 65 % erneuerbare Wärme Grundvoraussetzung jeder Stufe (EE-Stufen), der Kredit beträgt einheitlich bis 150.000 € je Wohneinheit.
- Die Wärmepumpe ist wegen der Primärenergie-Bewertung (Strom-Faktor 1,8) der wirksamste Hebel für jede Stufe.
Die Stufen sind Prozentwerte — keine Verbrauchsangaben
Grundlage jeder Effizienzhaus-Stufe ist das Referenzgebäude aus dem GEG (Anlage 1): ein virtueller Zwilling des konkreten Hauses mit identischer Geometrie, aber normierter Standardausstattung. Für diesen Zwilling berechnet die Bilanzsoftware einen Jahres-Primärenergiebedarf — und die EH-Stufe legt fest, wie weit das reale Gebäude darunter bleiben muss.
Ein Zahlenbeispiel: Ergibt die Rechnung für das Referenzgebäude 80 kWh/(m²·a), liegt die EH-70-Grenze bei 56, die EH-55-Grenze bei 44 und die EH-40-Grenze bei 32 kWh/(m²·a). Bei einem anders geschnittenen Haus mit Referenzwert 65 lauten dieselben Grenzen 45,5 / 35,75 / 26. Zwei EH-55-Häuser können also unterschiedliche absolute Kennwerte haben — die Zahl hinter „EH" ist ein Prozentsatz, kein Verbrauch.
Zwei Hürden gleichzeitig: QP und HT'
Jede EH-Stufe verlangt zwei Nachweise, die beide erfüllt sein müssen:
- QP — Jahres-Primärenergiebedarf: die Gesamtbilanz aus Heizung, Warmwasser, Lüftung und Hilfsstrom, gewichtet mit den Primärenergiefaktoren der Energieträger.
- HT' — spezifischer Transmissionswärmeverlust: die mittlere Wärmeabgabe der Hülle pro m² Hüllfläche und Kelvin. Diese Anforderung ist ebenfalls relativ zum Referenzgebäude definiert und verhindert, dass eine starke Anlagentechnik eine schwache Hülle kompensiert.
| Stufe | QP (max., vom Referenzgebäude) | HT' (max., vom Referenzgebäude) |
|---|---|---|
| EH 85 (nur Sanierung) | 85 % | 100 % |
| EH 70 | 70 % | 85 % |
| EH 55 | 55 % | 70 % |
| EH 40 | 40 % | 55 % |
| EH Denkmal (Sanierung) | 160 % | keine Anforderung |
Ein Gebäude mit QP = 38 %, aber HT' = 60 % ist demnach kein EH 40 — die Hülle muss mitziehen. Genau daran scheitern Projekte, die nur auf die Anlagentechnik setzen.
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Jetzt startenPrimärenergie: Warum die Wärmepumpe die Bilanz gewinnt
Die Primärenergiefaktoren (PEF) des GEG bewerten die Energieträger: Strom 1,8, Erdgas 1,1, Holz 0,2. Entscheidend ist das Zusammenspiel mit der Effizienz — eine Beispielrechnung für 60 kWh/(m²·a) Nutzwärme (Heizung + Warmwasser):
| System | Endenergie | Rechnung | Primärenergie QP-Beitrag |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe (JAZ 3,5) | 17,1 kWh/m²a Strom | 60 ÷ 3,5 × 1,8 | 30,9 kWh/m²a |
| Gas-Brennwertkessel (η = 0,95) | 63,2 kWh/m²a Gas | 60 ÷ 0,95 × 1,1 | 69,5 kWh/m²a |
Die Wärmepumpe liefert dieselbe Wärme mit weniger als der Hälfte der bilanzierten Primärenergie. Ältere Artikel rechnen noch mit dem Strom-Faktor 2,4 oder gar 2,8 und folgern, die Wärmepumpe habe einen Bilanznachteil — das ist seit Jahren überholt. Praktische Konsequenz: EH 40 ist mit fossiler Heizung kaum darstellbar (im Neubau schließt die KFN-Förderung fossile Wärmeerzeuger ohnehin aus); mit Wärmepumpe wird vor allem die HT'-Anforderung zur bestimmenden Hürde.
EE-Anforderung und NH-Klasse: Was seit der Reform gilt
- EE-Anforderung (Erneuerbare Energien): Seit der BEG-Reform (Richtlinie vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026) ist die frühere EE-Klasse Grundvoraussetzung jeder geförderten Effizienzhaus-Stufe: Mindestens 65 % des Wärme- und Kältebedarfs müssen aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Eine Wärmepumpe als alleiniger Wärmeerzeuger erfüllt das regelmäßig; auch Biomasse oder EE-Fernwärme kommen infrage. Einen separaten EE-Bonus (früher +5 Prozentpunkte) gibt es nicht mehr.
- NH-Klasse (Nachhaltigkeit): bringt weiterhin +5 Prozentpunkte Tilgungszuschuss und wird jetzt über eine Lebenszyklus-Anforderung (LCA) nachgewiesen; das QNG-Siegel gilt übergangsweise weiter.
Förderung Sanierung: Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261)
Wer ein Bestandsgebäude auf eine Effizienzhaus-Stufe saniert, nutzt die BEG-Wohngebäudeförderung: einen zinsverbilligten Kredit bis einheitlich 150.000 € je Wohneinheit plus Tilgungszuschuss (Stand: BEG-Reform, Richtlinie vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026; vor Antragstellung prüfen). Gefördert werden nur noch die EE-Stufen — die 65-%-EE-Anforderung ist Pflichtbestandteil jeder Stufe:
| Stufe | Tilgungszuschuss |
|---|---|
| EH Denkmal EE | 5 % |
| EH 85 EE | 0 % (nur zinsverbilligter Kredit) |
| EH 70 EE | 0 % (nur zinsverbilligter Kredit) |
| EH 55 EE | 5 % |
| EH 40 EE | 10 % |
Dazu kommen Extra-Boni: +5 Prozentpunkte für die NH-Klasse (Lebenszyklus-Anforderung LCA, QNG übergangsweise), +10 Prozentpunkte für ein „Worst Performing Building" (energetisch schlechteste Bestandsklasse; bei EH 40/55/70 EE) und +15 Prozentpunkte für serielle Sanierung bei EH 40/55 EE (bei EH 70 EE +5 Punkte). In der Spitze sind so bis zu 40 % Tilgungszuschuss möglich (EH 40 EE + NH + WPB + SerSan = 10 + 5 + 10 + 15). Wichtige Randnotizen aus der Praxis: Der iSFP-Bonus gilt hier nicht (nur bei Einzelmaßnahmen), die Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten wird separat bezuschusst, und der Antrag läuft vor Vorhabensbeginn über die Hausbank.
Wer nicht bis zur EH-Stufe durchsanieren will, fährt mit Einzelmaßnahmen oft besser: Gebäudehülle über das BAFA (15 % + 5 % iSFP-Bonus; Neuregelung im Zuge der BEG-Reform angekündigt, Stand 09.07.2026), Heizungstausch über den Zuschuss KfW 458 (30–80 %; BEG-Reform, Richtlinie vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026) — diese Schiene ist unabhängig von Effizienzhaus-Stufen.
Förderung Neubau: KFN — Kredit statt Zuschuss
Im Neubau ist das EH-55-Niveau seit 2023 gesetzlicher Mindeststandard. Gefördert wird „Klimafreundlicher Neubau" (KFN, KfW 297/298): ein zinsverbilligter Kredit — ohne Zuschuss und ohne Tilgungszuschuss — für Gebäude, die EH 40 erreichen, keine fossilen Wärmeerzeuger nutzen und Anforderungen an die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen einhalten (Kreditrahmen bis 100.000 € je Wohneinheit, mit QNG-Siegel 150.000 €). Ergänzend gibt es seit Dezember 2025 innerhalb des KFN eine befristete Förderstufe „Effizienzhaus 55" (nicht mit Öl oder Gas beheizt, ebenfalls bis 100.000 € Kredit je Wohneinheit); sie endet nach aktuellem Stand spätestens zum 31.12.2026. Das QNG-Siegel schaltet die höhere Kreditstufe frei. Die früheren Zuschussprogramme (etwa KfW 430/431) existieren nicht mehr — wer heute mit „Neubau-Zuschüssen" wirbt, arbeitet mit veralteten Informationen.
Welche Bauteilqualität braucht welche Stufe?
Die EH-Stufen schreiben keine Bauteil-U-Werte vor — nachgewiesen wird die Gesamtbilanz. Als Praxisorientierung haben sich aber typische Qualitäten etabliert:
| Bauteil | EH 70 (Sanierung, typisch) | EH 55/40 (typisch) |
|---|---|---|
| Außenwand | ≈ 0,20 W/(m²K) | 0,12–0,18 W/(m²K) |
| Dach | ≈ 0,14 W/(m²K) | 0,10–0,14 W/(m²K) |
| Fenster (Uw) | ≈ 0,95 W/(m²K) | 0,70–0,90 W/(m²K) |
| Lüftung | Bedarfsgeführt oder WRG | Lüftungsanlage mit WRG praktisch erforderlich |
Auffällig: Die EH-70-Spalte entspricht ziemlich genau den BEG-Einzelmaßnahmen-Anforderungen — wer schrittweise auf Förderniveau saniert, arbeitet automatisch auf ein Effizienzhaus zu. Ab EH 55 entscheiden zusätzlich Wärmebrückenoptimierung, Luftdichtheit und Lüftungswärmerückgewinnung über den Nachweis.
Praxisbeispiel: 1990er-Haus auf EH 70 EE
Ausgangslage: Einfamilienhaus Baujahr 1992 (Wand 0,6, Dach 0,45, Fenster 2,7 W/(m²K)), Gaskessel. Paket: WDVS 16 cm, Aufdopplung Dachdämmung, Fenster Uw 0,95, Luft-Wasser-Wärmepumpe, hydraulischer Abgleich. Kostenrahmen realistisch 90.000–130.000 € je nach Region und Zustand. Förderlogik: Mit der Wärmepumpe ist die 65-%-EE-Anforderung erfüllt → Kreditrahmen 150.000 € je Wohneinheit. Einen Tilgungszuschuss gibt es für EH 70 EE seit der Reform vom 21.07.2026 allerdings nicht mehr — der Vorteil liegt im zinsverbilligten Kredit und im Baubegleitungszuschuss. Erst der Sprung auf EH 55 EE (5 %) oder EH 40 EE (10 %) bringt wieder erlassene Kreditschuld, ein „Worst Performing Building" zusätzlich +10 Punkte. Alternativ ließe sich dasselbe Paket als Einzelmaßnahmen fördern (BAFA-Hülle + KfW 458 für die Wärmepumpe) — welcher Weg günstiger ist, sollte der Energieeffizienz-Experte projektbezogen gegenrechnen.
Fazit: Prozentlogik verstehen, dann rechnen lassen
Die Effizienzhaus-Systematik ist konsequent relativ: Referenzgebäude als Maßstab, QP und HT' als doppelte Hürde, Stufen als Prozentwerte. Absolute kWh-Versprechen („EH 55 = 55 kWh") sind ein sicheres Zeichen für veraltete oder oberflächliche Beratung. Für die Praxis gilt: Im Neubau ist EH 40 die Eintrittskarte zur KFN-Förderung, in der Sanierung lohnt der Vergleich zwischen Effizienzhaus-Kredit (261) und Einzelmaßnahmen-Zuschüssen — und in fast jedem Szenario ist die Wärmepumpe der stärkste Einzelhebel der Bilanz.
Häufige Fragen zu den Effizienzhaus-Standards
Bedeutet EH 55, dass das Haus 55 kWh pro Quadratmeter verbraucht?
Nein. Die 55 bedeutet: höchstens 55 % des Primärenergiebedarfs des individuellen Referenzgebäudes. Der absolute Grenzwert unterscheidet sich von Haus zu Haus — und Primärenergie ist ohnehin eine gewichtete Bilanzgröße, kein Verbrauchswert von der Abrechnung.
Gibt es für die Sanierung zum Effizienzhaus einen direkten Zuschuss?
Für Privatpersonen läuft die Effizienzhaus-Sanierung als Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261) — der Zuschuss reduziert die Restschuld, wird aber nicht ausgezahlt. Direkte Zuschüsse gibt es bei Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle über das BAFA, Heizungstausch über KfW 458. Die früheren reinen Zuschussprogramme für Effizienzhäuser wurden eingestellt.
Ist EH 40 im Neubau gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Gesetzlicher Mindeststandard ist seit 2023 das EH-55-Niveau (55 % Referenz-Primärenergie). EH 40 ist freiwillig und Voraussetzung für die reguläre KFN-Kreditstufe „Klimafreundliches Wohngebäude"; daneben fördert der KFN befristet (nach aktuellem Stand bis Ende 2026) auch die Stufe EH 55 ohne Öl- oder Gasheizung. Der GModG-Entwurf plant perspektivisch Nullemissions-Anforderungen für Neubauten — das ist Stand Juli 2026 nicht beschlossen.
Was ist ein „Worst Performing Building"?
Ein Gebäude, das zu den energetisch schlechtesten des Bestands zählt (nachweisbar z. B. über Energieausweisklasse H oder Baujahr/Sanierungszustand). Wer ein solches Haus auf EH 70 EE, EH 55 EE oder EH 40 EE saniert, erhält zusätzliche 10 Prozentpunkte Tilgungszuschuss; der Gesetzgeber belohnt die größten Sprünge.
Reicht eine Wärmepumpe allein für die EE-Anforderung?
In der Regel ja: Deckt die Wärmepumpe als Hauptwärmeerzeuger mindestens 65 % des Wärmebedarfs (üblich ist sie allein für 100 % ausgelegt), ist die 65-%-EE-Anforderung erfüllt. Seit der BEG-Reform vom 21.07.2026 ist sie Grundvoraussetzung jeder geförderten Effizienzhaus-Stufe — einen separaten EE-Klassen-Bonus gibt es nicht mehr; der Kredit beträgt einheitlich bis 150.000 € je Wohneinheit.
Stand: 9. Juli 2026. Alle Förderkonditionen ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen BEG-Richtlinien und KfW-Programmbedingungen (261, 297/298, 458) zum Zeitpunkt der Antragstellung.
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