F-Gase-Verordnung 2024: Der R290-Umstieg erklärt
EU-F-Gase-Verordnung 2024/573: Fristen 2027/2032/2035 für Wärmepumpen-Kältemittel, R290 als neuer Standard, Bestandsschutz und 5-%-Förderbonus erklärt.
Zum 1. Januar 2027 fällt die nächste Kältemittel-Frist: Luft/Wasser-Split- und Monoblock-Wärmepumpen bis 12 kW dürfen dann nur noch mit Kältemitteln unter einem Treibhauspotenzial (GWP) von 150 neu in Verkehr gebracht werden — das faktische Aus für R32 und R410A in diesem Segment; klassische Luft/Luft-Split-Klimageräte folgen zum 1. Januar 2029. Wer 2026 eine Wärmepumpe plant, sollte die Fristen der EU-F-Gase-Verordnung kennen: Sie entscheiden mit über Technikwahl und Servicekosten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Verordnung 2024/573 (gültig seit 11.03.2024) verknappt fluorierte Kältemittel über ein Quotensystem und verbietet sie stufenweise in neuen Geräten.
- Ab 01.01.2027 gilt für Split- und Monoblock-Wärmepumpen ≤ 12 kW: nur noch Kältemittel mit GWP < 150 — R32 (GWP 675) und R410A (GWP 2.088) scheiden dort aus. Ab 2032 (Monoblock) bzw. 2035 (Split) sind im Kleinsegment nur noch natürliche Kältemittel zulässig.
- Bestandsschutz: Vorhandene Anlagen dürfen unbegrenzt weiterlaufen und repariert werden.
- R290 (Propan, GWP ≈ 3) ist bereits Marktstandard bei neuen Luft/Wasser-Monoblocks — der frühere Effizienz-Bonus von 5 Prozentpunkten bei der KfW-Heizungsförderung ist allerdings entfallen (BEG-Reform, beschlossen 08.07.2026, gültig ab 21.07.2026; endgültiger Richtlinientext ausstehend).
Was die F-Gase-Verordnung regelt
Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) stecken als Kältemittel in Wärmepumpen, Klimageräten und Kälteanlagen. Ihr Problem ist das Treibhauspotenzial: Ein Kilogramm R410A wirkt über 100 Jahre wie rund 2,1 Tonnen CO2 (GWP 2.088). Die novellierte F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 — in Kraft seit dem 11. März 2024 — greift deshalb doppelt:
- Quotensystem: Die Menge an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), die jährlich auf den EU-Markt darf, sinkt in Stufen — bis zum vollständigen Ausstieg, den die Verordnung für 2050 vorsieht. Folge: Fluorierte Kältemittel werden absehbar knapper und teurer, auch im Service.
- Produktverbote: Für neue Geräte gelten gestaffelte GWP-Obergrenzen — für Wärmepumpen sind die Stufen 2027, 2032 und 2035 entscheidend.
Die Fristen für Wärmepumpen
| Stichtag | Regel (Inverkehrbringen neuer Geräte) | Konsequenz |
|---|---|---|
| 01.01.2027 | Luft/Wasser-Split-Wärmepumpen ≤ 12 kW und Monoblock-Geräte bis 50 kW: nur noch GWP < 150 | Faktisches Aus für R32 (GWP 675) und R410A (GWP 2.088) im WP-Segment |
| 01.01.2029 | Luft/Luft-Split-Klimageräte ≤ 12 kW: nur noch GWP < 150; Splitsysteme > 12 kW: GWP < 750 | Zwischenstufe für Klima-Splits und größere Anlagen |
| 01.01.2032 | Monoblock-Wärmepumpen ≤ 12 kW: nur noch natürliche Kältemittel | R290, R744 & Co. werden Pflicht im Monoblock-Kleinsegment |
| 01.01.2035 | Split-Geräte ≤ 12 kW: nur noch natürliche Kältemittel | Auch synthetische Niedrig-GWP-Alternativen scheiden im Split-Kleinsegment aus |
Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um Verbote des Inverkehrbringens neuer Geräte — kein Betriebsverbot. Bereits installierte Anlagen genießen Bestandsschutz (dazu unten). Schon seit Anfang 2025 gilt zudem für kleine Mono-Split-Geräte (unter 3 kg Füllmenge) eine GWP-Grenze von 750, die R410A in diesem Segment beendet hat — R32 blieb dort übergangsweise zulässig, läuft mit der 150er-Grenze (ab 2027 bei Luft/Wasser-Geräten, ab 2029 bei Luft/Luft-Split-Klimageräten) aber ebenfalls aus.
Empfehlung
Förder-Optionen prüfen
Kostenlose Förderfähigkeitsprüfung
Über 320 Fachartikel · Algorithmus-basiert
Jetzt startenKältemittel im Vergleich: Warum die Grenze bei GWP 150 alles ändert
| Eigenschaft | R410A | R32 | R290 (Propan) | R744 (CO2) |
|---|---|---|---|---|
| GWP (100 Jahre) | 2.088 | 675 | ≈ 3 oder niedriger* | 1 |
| Brennbarkeitsklasse | A1 (nicht brennbar) | A2L (schwer entflammbar) | A3 (brennbar) | A1 |
| Rolle 2026 | Auslaufmodell | Split-Standard, läuft im Kleinsegment aus | Marktstandard neuer Monoblocks | Sonderanwendungen (z. B. Groß-WP) |
| Neu zulässig in Geräten ≤ 12 kW ab 2027? | Nein | Nein | Ja | Ja |
*je nach Bewertungsmethode (AR4/AR6) — sicher ist: deutlich unter 5.
R290: Stärken — und die Sache mit der Brennbarkeit
Die Stärken: Propan ist als Kältemittel thermodynamisch stark — moderne R290-Monoblocks erreichen sehr gute Effizienzwerte und herstellerabhängig hohe Vorlauftemperaturen (bis etwa 70 °C), was sie für Altbauten mit Heizkörpern interessant macht. Als natürlicher Stoff hängt R290 nicht am HFKW-Quotensystem: keine regulatorische Verknappung, günstiger Rohstoff. Bei der Förderung honoriert die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) das natürliche Kältemittel allerdings nicht mehr gesondert: Der frühere Effizienz-Bonus von 5 Prozentpunkten ist mit der BEG-Reform entfallen.
Die Auflage: R290 ist brennbar (Sicherheitsklasse A3). Deshalb gelten für Aufstellung und Installation besondere Regeln nach DIN EN 378 — bei der üblichen Außenaufstellung vor allem Schutzbereiche um das Gerät, in denen sich keine Zündquellen, öffenbaren Fenster, Türen, Kellerschächte oder Gruben befinden dürfen. Die Abmessungen hängen von Gerät und Füllmenge ab (Herstellerangaben beachten). In der Praxis ist das auf den meisten Grundstücken lösbar, muss aber vor der Bestellung geplant werden — ein klassischer Punkt, an dem in Angeboten gepfuscht wird: Fehlt die Schutzbereich-Betrachtung im Angebot, fragen Sie nach.
Zur Sicherheitsdebatte gehört auch die Einordnung: Brennbare Kältemittel werden seit Jahrzehnten millionenfach in Haushaltsgeräten eingesetzt; bei fachgerechter Installation nach Norm gilt R290 als beherrschte Technik. Ein Nebeneffekt für Betreiber: Propan ist kein F-Gas — die Dichtheitsprüfpflichten der F-Gase-Verordnung gelten für R290-Anlagen nicht.
Was das für den Kauf 2026 bedeutet
Monoblock (Luft/Wasser): R290 ist hier bereits Marktstandard — die Entscheidung ist einfach, die Modellauswahl groß. Achten Sie auf die Schutzbereich-Planung im Angebot; der frühere 5-%-Effizienz-Bonus im Förderantrag ist mit der BEG-Reform entfallen.
Split-Geräte ≤ 12 kW mit R32: Sie dürfen nur noch bis Ende 2026 neu in Verkehr gebracht werden. Ein 2026 gekauftes R32-Gerät bleibt danach legal betreibbar (Bestandsschutz) — aber Sie kaufen in eine im Kleinsegment auslaufende Technologie. Kalkulieren Sie die langfristige Ersatzteil- und Kältemittelversorgung ein und lassen Sie sich den Preisvorteil gegenüber einem R290-Monoblock konkret ausweisen.
Größere Anlagen (> 12 kW): Hier gelten die Kleinsegment-Fristen nicht unmittelbar; das Quotensystem verteuert fluorierte Kältemittel aber marktweit. Auch hier geht der Trend klar zu natürlichen Kältemitteln.
Bestehende R410A- und R32-Anlagen: Was Eigentümer wissen müssen
Wer bereits eine Wärmepumpe mit fluoriertem Kältemittel betreibt, muss nichts austauschen: Betrieb und Reparatur bleiben erlaubt. Drei Punkte gehören trotzdem auf den Zettel:
- Dichtheitsprüfungen: Je nach Füllmenge bzw. CO2-Äquivalent der Anlage schreibt die F-Gase-Verordnung regelmäßige Dichtheitskontrollen vor — üblicherweise im Rahmen der jährlichen Wartung erledigt. Viele kleine, hermetisch dichte Geräte bleiben unterhalb der Schwellen; maßgeblich sind Typenschild und Wartungsunterlagen.
- Service-Kosten: Durch die sinkende HFKW-Quote ist mittel- bis langfristig mit steigenden Preisen für fluorierte Kältemittel und Nachfüllungen zu rechnen. Eine dichte, gut gewartete Anlage braucht allerdings im Normalfall kein Nachfüllen.
- Kein Retrofit: Ein Umbau von R410A/R32 auf R290 ist praktisch nicht darstellbar — andere Drücke, Komponenten und Sicherheitsanforderungen. Am Lebensende der Anlage wird komplett auf ein Neugerät (dann in aller Regel R290) gewechselt; das Altkältemittel muss fachgerecht abgesaugt und entsorgt bzw. recycelt werden.
Installation: Qualifikation nachfragen
Für Arbeiten am Kältekreis von F-Gas-Anlagen ist in Deutschland die Sachkunde-Zertifizierung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung Pflicht. Für brennbare Kältemittel wie R290 kommen zusätzliche Schulungen für den Umgang mit A3-Kältemitteln hinzu (Sicherheitsanforderungen nach DIN EN 378); die EU-Verordnung treibt die Ausweitung der Zertifizierungen auf natürliche Kältemittel voran. Bei Monoblocks bleibt der Kältekreis werksseitig geschlossen — das senkt die Hürde, ersetzt aber nicht die korrekte Aufstellplanung.
Die entscheidende Frage an den Betrieb lautet: „Sind Sie für Installation und Service von R290-Wärmepumpen qualifiziert, und wer übernimmt später die Wartung?" Ein seriöser Anbieter beantwortet beides schriftlich im Angebot.
Checkliste: Kältemittel-Punkte vor der Bestellung
- Kältemittel des angebotenen Geräts bekannt (R290, R32, anderes)?
- Bei R32-Split ≤ 12 kW: Auslauf des Segments ab 2027 in die Entscheidung einbezogen?
- Bei R290: Schutzbereiche am Aufstellort geprüft und im Angebot dokumentiert?
- Förderkalkulation auf aktuellem Stand? (Der frühere Effizienz-Bonus von 5 % für natürliches Kältemittel ist mit der BEG-Reform entfallen.)
- Qualifikation des Betriebs für das Kältemittel schriftlich bestätigt?
- Wartungskonzept inkl. ggf. Dichtheitsprüfungen geklärt?
Fazit: Die Fristen arbeiten für R290 — Käufer sollten es auch tun
Die F-Gase-Verordnung hat den Kältemittelwechsel unumkehrbar gemacht: 2027 fällt das Kleinsegment für R32/R410A, 2032 und 2035 folgen die Stufen zu rein natürlichen Kältemitteln. Für Neuanlagen ist R290 heute in den meisten Fällen die naheliegende Wahl — technisch ausgereift und frei von Quotenrisiken; nur die Schutzbereiche verlangen saubere Planung. Bestandsanlagen genießen Schutz, sollten aber dicht und gewartet bleiben. Wer ein Angebot auf dem Tisch hat, prüft Kältemittel, Schutzbereich und Förderkonditionen am besten, bevor er unterschreibt — im Zweifel mit einer unabhängigen Angebotsprüfung wie dem AngebotsCheck360.
Häufige Fragen zur F-Gase-Verordnung
Muss ich meine bestehende R410A- oder R32-Wärmepumpe austauschen?
Nein. Die Verbote betreffen nur das Inverkehrbringen neuer Geräte. Bestehende Anlagen dürfen unbegrenzt weiterlaufen und repariert werden. Planen Sie lediglich langfristig steigende Preise für fluorierte Kältemittel ein — und halten Sie die Anlage dicht und gewartet.
Ist R290 nicht gefährlich? Propan ist doch brennbar.
R290 gehört zur Brennbarkeitsklasse A3 und verlangt deshalb definierte Schutzbereiche und qualifizierte Installation nach DIN EN 378. Fachgerecht aufgestellt gilt die Technik als beherrscht — brennbare Kältemittel sind seit Jahrzehnten millionenfach im Einsatz. Kaufentscheidend ist, dass der Anbieter die Schutzbereich-Planung nachweislich beherrscht.
Darf ich 2026 noch eine Split-Wärmepumpe mit R32 kaufen?
Ja. Geräte ≤ 12 kW mit R32 dürfen aber nur noch bis Ende 2026 neu in Verkehr gebracht werden; ab 01.01.2027 gilt in diesem Segment GWP < 150. Ihr Gerät bleibt danach legal betreibbar — Sie sollten aber Ersatzteil- und Serviceperspektive bedenken und den Preis gegen einen R290-Monoblock stellen.
Bringt R290 wirklich mehr Förderung?
Nein, nicht mehr. Die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) gewährte für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel — oder alternativ mit Erdreich-, Wasser- oder Abwasser-Quelle — früher den Effizienz-Bonus von 5 Prozentpunkten; dieser Bonus ist mit der BEG-Reform entfallen. Grundförderung und übrige Boni gelten für R290-Geräte unverändert.
Kann meine R410A-Anlage auf R290 umgerüstet werden?
Praktisch nein. Drücke, Verdichter, Wärmetauscher und Sicherheitstechnik unterscheiden sich grundlegend. Am Ende der Lebensdauer wird das Gerät komplett ersetzt; das alte Kältemittel muss dabei fachgerecht abgesaugt und entsorgt bzw. dem Recycling zugeführt werden.
Stand: 9. Juli 2026. Alle Förder- und Preisangaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Verordnung (EU) 2024/573, DIN EN 378 und die offiziellen Programmbedingungen der KfW.
Förder-Optionen prüfen
Kostenlose Förderfähigkeitsprüfung
Über 320 Fachartikel · Algorithmus-basiert
Jetzt startenKostenlos starten — keine Registrierung nötig
Weitere Artikel in Förderung & Recht
KfW 458 Heizungsförderung 2026: Der Komplett-Guide
KfW 458 erklärt: nach der BEG-Reform bis zu 80 % Zuschuss für den Heizungstausch — alle Boni, Kostendeckel, der Antragsweg über das KfW-Portal und die häufigsten Fehler.
BAFA BEG EM 2026: Einzelmaßnahmen-Förderung für Gebäudehülle und Anlagentechnik
BAFA BEG EM 2026 erklärt: Förderung für Fenster, Dämmung, Lüftung und Heizungsoptimierung. Wichtig: Wärmepumpenförderung läuft seit 2024 über KfW 458.
Steuerliche Förderung §35c EStG: Die Alternative zu BAFA/KfW
§ 35c EStG erklärt: 20 % Steuerermäßigung über drei Jahre, max. 40.000 €, alle Voraussetzungen, Vergleich mit KfW 458 und BAFA — und wann sich das lohnt.