Heizperiode 2026/27 vorbereiten: 5 Prüfungen, die Sie jetzt durchführen sollten
Saisonale Wartungs-Checkliste für Wärmepumpen-Besitzer: Dichtheitsprüfung, Effizienz-Check, hydraulischer Abgleich, Wärmequelle, Förder- und Gesetzesupdate.
Die Heizperiode 2025/26 neigt sich dem Ende zu — die nächste startet im Oktober. Die Monate März bis September sind die ideale Zeit für Wartung, Optimierung und Planung: Fachbetriebe haben in der heizfreien Zeit kürzere Wartezeiten, Reparaturen laufen ohne Zeitdruck, und für Verbesserungen bleiben Monate statt Wochen. Diese fünf Prüfungen sollten Wärmepumpen-Besitzer jetzt angehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Frühjahr und Sommer sind die beste Zeit für die Jahreswartung — kürzere Wartezeiten, keine Heizungsunterbrechung. Kosten: rund 200–400 €.
- Eine gesetzliche Dichtheitsprüfpflicht greift erst ab 5 t CO₂-Äquivalent Kältemittelfüllung — typische Einfamilienhaus-Anlagen (z. B. 2,5 kg R32 = 1,69 t) sind nicht betroffen.
- JAZ und Stromverbrauch mit dem Vorjahr vergleichen: Mehr als 10 % Mehrverbrauch bei ähnlichem Wetter ist ein Warnsignal.
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist Fördervoraussetzung — Nachberechnung und Einstellung kosten etwa 300–600 €.
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Jetzt startenPrüfung 1: Jährliche Wartung und Dichtheitskontrolle
Lassen Sie einen zertifizierten Fachbetrieb den Jahres-Wartungscheck durchführen. Der wichtigste rechtliche Punkt vorab:
Dichtheitsprüfung nach F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573: Bei Wärmepumpen mit fluoriertem Kältemittel (z. B. R410A, R32) ist eine regelmäßige Dichtheitskontrolle gesetzlich vorgeschrieben — allerdings erst ab einer bestimmten Füllmenge. Die Intervalle richten sich nach dem CO₂-Äquivalent (Kältemittelmenge × GWP-Wert):
| Füllmenge als CO₂-Äquivalent | Prüfintervall |
|---|---|
| 5–50 t | alle 12 Monate |
| 50–500 t | alle 6 Monate |
| über 500 t | alle 3 Monate |
Für eine typische Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus liegt der Wert unter der Schwelle: 2,5 kg R32 × GWP 675 = 1.687,5 kg ≈ 1,69 t CO₂-Äquivalent — eine gesetzliche Dichtheitsprüfpflicht besteht hier nicht. Eine freiwillige jährliche Kontrolle im Rahmen der Wartung ist dennoch empfehlenswert.
Für R290-Anlagen (Propan, GWP unter 5) gibt es keine Dichtheitsprüfpflicht nach F-Gase-Verordnung. Die Sicherheitsnorm DIN EN 378 legt für alle Anlagen den technischen Rahmen fest; regelmäßige Sichtprüfungen bleiben sinnvoll.
Weitere Wartungspunkte:
- Kältekreislauf: Drücke und Temperaturen prüfen
- Filter und Wärmetauscher reinigen
- Kondensatablauf kontrollieren
- Elektrische Anschlüsse und Steuerung prüfen
- Sicherheitsventile und Ausdehnungsgefäß kontrollieren
Kosten: etwa 200–400 € für einen Standard-Wartungscheck. Warum jetzt? Im Frühjahr und Sommer haben Fachbetriebe deutlich mehr Kapazität als im Herbst, wenn alle gleichzeitig vor der Heizperiode warten lassen wollen.
Prüfung 2: Effizienz auswerten — Vorlauf, JAZ, Stromverbrauch
Vorlauftemperatur kontrollieren
Die Vorlauftemperatur ist der wichtigste Effizienzhebel. Grundregel: Je niedriger der Vorlauf, desto höher die Effizienz — als Faustwert verbessert jedes Grad weniger die Effizienz um rund 2 bis 2,5 %.
- Fußbodenheizung: 30–35 °C (optimal)
- Niedertemperatur-Heizkörper: 40–45 °C (gut)
- Standard-Heizkörper im Altbau: 50–55 °C (akzeptabel)
- Dauerhaft über 55 °C: Optimierung prüfen
Liegt Ihre Vorlauftemperatur dauerhaft über 50 °C, lohnt die Ursachensuche: Sind einzelne Heizkörper zu klein dimensioniert? Ist die Heizkurve zu steil eingestellt? Würde ein gezielter Heizkörpertausch den Vorlauf senken?
Jahresarbeitszahl (JAZ) berechnen
Wenn Ihre Anlage einen Wärmemengenzähler und einen separaten Stromzähler hat, können Sie die JAZ nach der Heizsaison selbst bestimmen:
JAZ = erzeugte Wärmemenge (kWh) ÷ verbrauchter Strom (kWh)
| WP-Typ | Gute JAZ | Auffällige JAZ |
|---|---|---|
| Luft-Wasser | 3,0–4,0 | unter 2,5 |
| Sole-Wasser | 4,0–5,0 | unter 3,5 |
| Wasser-Wasser | 4,5–5,5 | unter 4,0 |
Eine JAZ deutlich unter den Richtwerten deutet auf Probleme hin: falsche Einstellungen, hoher Heizstab-Anteil, verschmutzte Wärmetauscher, defekte Sensoren oder eine ungünstige Hydraulik.
Stromverbrauch vergleichen
Vergleichen Sie den Wärmepumpen-Stromverbrauch mit dem Vorjahr. Ein Anstieg von mehr als 10 % bei ähnlichen Wetterbedingungen ist ein Warnsignal — mögliche Ursachen sind eine verstellte Heizkurve, häufiges Takten, ein unbemerkt laufender Heizstab oder defekte Fühler.
Prüfung 3: Hydraulischen Abgleich überprüfen
Der hydraulische Abgleich stellt sicher, dass jeder Heizkörper oder Heizkreis genau die richtige Wassermenge erhält. Ein fehlerhafter Abgleich führt zu:
- ungleichmäßiger Wärmeverteilung (einige Räume zu warm, andere zu kalt),
- erhöhter Vorlauftemperatur (das System muss den kältesten Raum ausgleichen),
- höherem Stromverbrauch der Wärmepumpe,
- störenden Strömungsgeräuschen in den Leitungen.
So erkennen Sie einen fehlerhaften Abgleich
- Temperaturspreizung prüfen: Die Differenz zwischen Vorlauf und Rücklauf sollte bei Wärmepumpen mit Heizkörpern etwa 5–7 K betragen, bei Fußbodenheizung 3–5 K. Größere Spreizung deutet auf zu geringen, kleinere auf zu hohen Durchfluss hin.
- Raumtemperaturen vergleichen: In der Übergangszeit sollten alle Räume gleichmäßig warm werden. Starke Unterschiede sind ein Indiz für Abgleich-Probleme.
- Rücklauftemperaturen fühlen: Alle Heizkörper-Rückläufe sollten sich ähnlich warm anfühlen.
Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B (VdZ-Nachweis auf Basis einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831) ist Voraussetzung für die KfW-Heizungsförderung. Kosten für Neuberechnung und Einstellung: etwa 300–600 €.
Prüfung 4: Die Wärmequelle im Blick — Luft, Erdreich, Grundwasser
Luft-Wasser-Wärmepumpe
- Außeneinheit: Sichtprüfung auf Beschädigungen, Korrosion, Verschmutzung
- Lufteinlass und -auslass: frei von Laub, Schmutz, Pflanzenwuchs? Mindestabstände eingehalten?
- Verdampfer-Lamellen: verschmutzt oder verbogen? Professionelle Reinigung etwa alle 2–3 Jahre (100–200 €)
- Vibrationen und Geräusche: Neue oder veränderte Geräusche können auf Lagerschäden oder lose Teile hindeuten
- Kondensatablauf: Verstopfungen führen im Winter zu Vereisung
Erdwärmepumpe (Sole-Wasser)
- Solekreislauf: Druck und Frostschutzkonzentration prüfen lassen
- Umwälzpumpe: einwandfreie Funktion, keine ungewöhnlichen Geräusche
- Soledruck: schleichender Druckabfall kann auf eine Undichtigkeit hindeuten
- Soleflüssigkeit: Konzentration und pH-Wert etwa alle 5–7 Jahre prüfen lassen
Wasser-Wasser-Wärmepumpe
- Brunnenanlage: Förder- und Schluckbrunnen prüfen (Verockerung?)
- Wasserqualität: Eisengehalt und Härte bestimmen (kann Wärmetauscher angreifen)
- Pumpenleistung: Fördermenge noch ausreichend?
Prüfung 5: Förderung, Gesetze, Versicherung
Gesetzliche Pflichten kennen
Für den Weiterbetrieb bestehender Wärmepumpen gibt es keine Nachrüstpflichten. Eine Prüfpflicht besteht allerdings in größeren Gebäuden: Nach § 60a GEG müssen Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten einer Betriebsprüfung unterzogen werden — nach einem vollen Betriebsjahr, danach spätestens alle fünf Jahre. Eine Reform des Heizungsrechts ist politisch angekündigt; am Betrieb bestehender Anlagen ändert das nichts.
Wartungsdokumentation
Führen Sie ein Wartungsheft oder dokumentieren Sie alle Arbeiten mit Datum, Fachbetrieb und Ergebnis. Das zahlt sich dreifach aus:
- Garantieansprüche: Die meisten Hersteller verlangen regelmäßige Wartung als Garantievoraussetzung.
- Versicherung: Bei Schäden kann die Gebäudeversicherung Wartungsnachweise anfordern.
- Wiederverkauf: Dokumentierte Wartung erhöht den Wert von Anlage und Immobilie.
Versicherungsschutz
Prüfen Sie, ob Ihre Wohngebäudeversicherung die Wärmepumpe einschließt — insbesondere die Außeneinheit (Sturm, Vandalismus, Blitzschlag, zunehmend auch Diebstahl). Viele Policen decken fest installierte Haustechnik ab; eine schriftliche Bestätigung gibt Sicherheit.
Sanierungsplanung 2026/27
Wenn Sie ohnehin sanieren wollen (Fenster, Dämmung, Lüftung), koordinieren Sie das mit dem Heizsystem — bessere Dämmung heißt niedrigere Vorlauftemperatur und damit höhere Wärmepumpen-Effizienz. Bei der Förderung gilt die Arbeitsteilung: Die Heizung läuft über den KfW-Zuschuss 458 (30–80 %; BEG-Reform, gültig ab 21.07.2026), Maßnahmen an der Gebäudehülle über den BAFA-Zuschuss (BEG EM, 15 %). Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht den BAFA-Satz für Hüllmaßnahmen um 5 Prozentpunkte auf 20 % — für die Heizungsförderung selbst gibt es diesen Bonus nicht.
Checkliste für den Sommer
- Wartungstermin beim Fachbetrieb vereinbaren (bis April/Mai)
- Dichtheitsprüfung durchführen lassen (bei F-Gas-Anlagen ab 5 t CO₂-Äquivalent)
- Vorlauftemperatur und Heizkurve prüfen
- JAZ berechnen und mit dem Vorjahr vergleichen
- Stromverbrauch der Wärmepumpe mit dem Vorjahr vergleichen
- Hydraulischen Abgleich prüfen (Temperaturspreizung)
- Außeneinheit bzw. Wärmequelle prüfen und reinigen (lassen)
- Kondensatablauf kontrollieren
- Wartungsprotokoll aktualisieren und archivieren
- Versicherungsschutz für die Wärmepumpe bestätigen lassen
- Eventuelle Sanierungs- und Förderplanung starten
Wer diese Punkte bis September abarbeitet, geht mit einer geprüften, sauber eingestellten Anlage in den Winter — und umgeht die Herbst-Warteschlangen der Fachbetriebe.
Stand der Meldung: März 2026 | WP-Check360 Redaktion | Quellen: F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573, DIN EN 378, DIN EN 12831, VDI 4645, GEG § 60a, KfW-Programm 458
Einordnung (Stand: 9. Juli 2026): Die Empfehlungen dieser Checkliste gelten unverändert für die Heizperiode 2026/27. Beim Gesetzesrahmen gibt es Bewegung: Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das GEG ablösen (Kabinettsbeschluss Mai 2026, Verabschiedung für Juli 2026 geplant) — für den Betrieb bestehender Wärmepumpen ändert sich dadurch nichts. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen kleine Wärmepumpen bis 12 kW nur noch mit Kältemitteln unter GWP 150 neu in Verkehr gebracht werden; Bestandsanlagen mit R32 oder R410A genießen Bestandsschutz. Die KfW-Heizungsförderung wurde mit der BEG-Reform neu justiert (beschlossen 08.07.2026, gültig ab 21.07.2026): künftig 30 bis 80 % Zuschuss mit gestaffeltem Einkommensbonus, Klimabonus 16 %, förderfähig 28.000 € je erster Wohneinheit.
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