F-Gase-Verordnung und Kältemittelwechsel: Was R290, R32 und das R410A-Aus für Ihren WP-Kauf bedeuten
Die EU-F-Gase-Verordnung 2024/573 erzwingt den Kältemittelwechsel: ab 2027 GWP < 150 für kleine Wärmepumpen. Zeitplan, Fakten und Kaufempfehlung.
Die EU hat mit der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 einen verbindlichen Fahrplan für den Ausstieg aus klimaschädlichen Kältemitteln beschlossen — mit Folgen, die näher liegen, als viele Käufer denken: Bereits ab dem 1. Januar 2027 dürfen kleine Split- und Monoblock-Wärmepumpen nur noch mit Kältemitteln unter einem GWP von 150 neu in Verkehr gebracht werden. Das ist das faktische Aus für R32 und R410A im Einfamilienhaus-Segment — und der Grund, warum Propan (R290) so schnell zum Standard wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 01.01.2027: Neue Split-Wärmepumpen ≤ 12 kW und Monoblocks < 50 kW nur noch mit Kältemitteln GWP < 150 — R32 (GWP 675) und R410A (GWP 2.088) fallen in diesem Segment raus.
- Ab 2032/2035: Monoblock- bzw. Split-Geräte ≤ 12 kW nur noch mit natürlichen Kältemitteln wie R290.
- Bestandsschutz: Vorhandene Anlagen dürfen weiterlaufen und repariert werden — Nachfüllkältemittel werden aber teurer.
- R290 (Propan, GWP < 5) ist von keinem Verbot betroffen und qualifiziert für den KfW-Effizienz-Bonus von 5 %.
Was die Verordnung regelt
Die Verordnung (EU) 2024/573 hat am 11. März 2024 die Vorgängerverordnung (EU) Nr. 517/2014 abgelöst. Sie verknappt die in der EU verfügbare Menge teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (HFKW) über ein Quotensystem Schritt für Schritt — bis zum vollständigen Ausstieg im Jahr 2050 — und verbietet gestaffelt das Inverkehrbringen neuer Geräte mit F-Gasen.
Wichtige Klarstellung: R410A ist kein ozonschichtabbauendes Kältemittel (kein FCKW). Es ist ein HFKW-Gemisch mit einem sehr hohen Treibhauspotenzial: GWP 2.088 — 1 kg freigesetztes R410A wirkt wie 2.088 kg CO₂. Genau dieses GWP führt zu den Einschränkungen.
Konsequenz des Quotensystems: Kältemittel mit hohem GWP verbrauchen überproportional viel Quote. Sie werden knapper und teurer — lange bevor ein formales Verbot greift. Das spüren Besitzer von R410A-Anlagen schon heute bei den Preisen für Nachfüllkältemittel.
Der Fahrplan für kleine Wärmepumpen
Für Geräte im Einfamilienhaus-Segment gelten diese Stichtage für das Inverkehrbringen neuer Geräte:
| Stichtag | Regel | Betroffen |
|---|---|---|
| 01.01.2027 | GWP < 150 | Split-WP ≤ 12 kW (Luft/Wasser) und Monoblock-WP < 50 kW |
| 01.01.2029 | GWP < 150 | Luft/Luft-Split-Klimageräte ≤ 12 kW |
| 01.01.2032 | nur natürliche Kältemittel | Monoblock-WP ≤ 12 kW |
| 01.01.2035 | nur natürliche Kältemittel | Split-Geräte ≤ 12 kW |
| 2050 | HFKW-Quote läuft auf null | Phase-down-Endpunkt (Überprüfung 2040) |
Für den Privatmarkt heißt das: Schon ab 2027 dürfen neue Wärmepumpen im typischen Einfamilienhaus-Segment praktisch nur noch mit Kältemitteln unter GWP 150 verkauft werden — neben R290 erfüllen das etwa HFO-Kältemittel oder Gemische wie R454C. R32-Geräte, die bis Ende 2026 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft (Lagerware), installiert und dauerhaft betrieben werden.
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| Eigenschaft | R410A | R32 | R290 (Propan) | HFO (R1234ze u. a.) |
|---|---|---|---|---|
| Typ | HFKW-Gemisch | HFKW | natürlich | synthetisch (HFO) |
| GWP | 2.088 | 675 | < 5 | 1–7 |
| Sicherheitsklasse | A1 (nicht brennbar) | A2L (schwach brennbar) | A3 (brennbar) | A2L |
| Neugeräte ≤ 12 kW ab 2027 | nein | nein | ja | ja |
| Status 2026 | Auslaufmodell | noch breit verfügbar | stark wachsend, Standard bei Monoblocks | Nische |
R410A — das Auslaufmodell
Über 20 Jahre war R410A der Standard in Klimaanlagen und Wärmepumpen: nicht brennbar, effizient, überall verfügbar. Das extrem hohe GWP von 2.088 macht es nun zum ersten Opfer des Quotensystems. Neuanlagen sind kaum noch erhältlich; Wartung und Nachfüllung bestehender Anlagen bleiben möglich, werden aber spürbar teurer.
R32 — der schrumpfende Übergangsstandard
R32 (GWP 675) hat R410A ab Mitte der 2010er-Jahre abgelöst und benötigt für dieselbe Leistung weniger Füllmenge. Aber: Mit dem Stichtag 1. Januar 2027 endet das Inverkehrbringen neuer R32-Geräte im Segment bis 12 kW (Split) bzw. unter 50 kW (Monoblock). Wer 2026 ein R32-Gerät kauft, erwirbt kein illegales Produkt — muss aber wissen, dass die Produktlinien auslaufen und Hersteller ihre Entwicklung auf R290 und HFO konzentrieren.
R290 (Propan) — das natürliche Kältemittel der Zukunft
R290 hat ein GWP von unter 5 (je nach Bewertungsmethode etwa 3 oder niedriger), bietet hohe Effizienz auch bei hohen Vorlauftemperaturen und ist von keinem Verbot betroffen. Die Herausforderung: Propan ist brennbar (Sicherheitsklasse A3). Die DIN EN 378 regelt deshalb Aufstellort, Schutzbereiche und Mindestabstände — bei den geringen Füllmengen moderner Geräte (typisch 0,5–1,5 kg) ist das bei Außenaufstellung gut beherrschbar. In Skandinavien sind R290-Wärmepumpen seit weit über einem Jahrzehnt verbreitet; sicherheitsrelevante Vorfälle im Normalbetrieb sind nicht bekannt.
Ein Plus für die Förderung: R290-Wärmepumpen qualifizieren für den KfW-Effizienz-Bonus von 5 Prozentpunkten — bei 30.000 Euro förderfähigen Kosten sind das 1.500 Euro zusätzlich.
HFO-Kältemittel — die synthetische Alternative
Hydrofluorolefine (R1234yf, R1234ze) haben ein GWP von 1–7 und sind schwach brennbar (A2L) — ein Kompromiss zwischen R290 und R32. Im Wärmepumpenmarkt spielen sie bislang eine Nebenrolle, erfüllen aber die GWP-150-Grenze und könnten an Bedeutung gewinnen. Zu beachten: HFO stehen wegen ihrer Abbauprodukte (TFA) in der umweltpolitischen Diskussion.
Was bedeutet das für Ihren Kauf 2026?
R290 ist die Standard-Empfehlung für Neuanlagen — nicht mehr nur die „Zukunftswahl":
- von keinem Verbot und keiner Quote betroffen, volle Planungssicherheit
- bei Luft-Wasser-Monoblocks bereits Marktstandard mit breitem Angebot (u. a. Stiebel Eltron, Vaillant, Nibe, Daikin führen R290-Modelle im Programm)
- hohe Effizienz gerade im Altbau (hohe Vorlauftemperaturen möglich)
- +5 % KfW-Effizienz-Bonus
R32 ist 2026 noch eine legitime Wahl, wenn das konkrete Angebot überzeugt — etwa bei Split-Geräten, wo das R290-Angebot dünner ist. Ein 2026 gekauftes R32-Gerät genießt vollen Bestandsschutz: Betrieb, Wartung und Reparatur bleiben dauerhaft erlaubt. Fragen Sie den Hersteller aber nach der langfristigen Ersatzteil- und Kältemittelversorgung.
R410A: nicht mehr kaufen. Neuanlagen sind praktisch vom Markt; das Kältemittel wird durch die Quote von Jahr zu Jahr teurer.
Bestehende R410A-Anlage: Was tun?
- Anlage jünger als 10 Jahre: Weiterbetreiben. Wartung und Nachfüllung bleiben möglich; den Austausch mittelfristig einplanen, wenn die Anlage ihr Lebensdauerende erreicht.
- Anlage älter als 15 Jahre: Austausch zeitnah durchrechnen. Steigende Nachfüllkosten und das Risiko eines unwirtschaftlichen Kompressorschadens sprechen für einen geplanten Wechsel statt einer Notfall-Entscheidung.
Wichtig: Ein Umfüllen von R32 in eine R410A-Anlage (oder umgekehrt) ist technisch nicht zulässig — Drücke, Verdichter und Öle sind nicht kompatibel. Ein Kältemittelwechsel bedeutet immer einen Anlagentausch.
Installation: Qualifikation des Betriebs prüfen
Für Arbeiten am Kältekreis von F-Gase-Anlagen (R32, R410A) ist ein Sachkundenachweis nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) Pflicht. Für R290 gilt die ChemKlimaschutzV nicht — hier zählen die Anforderungen der DIN EN 378 an den Umgang mit brennbaren Kältemitteln plus Herstellerschulungen; die neue F-Gase-Verordnung sieht zudem vor, Zertifizierungspflichten auf natürliche Kältemittel auszuweiten. Praxis-Tipp: Fragen Sie Ihren Installateur aktiv, ob er für das angebotene Kältemittel geschult ist — gerade die R290-Qualifikation bietet noch nicht jeder Betrieb an.
FAQ: Kältemittelwahl 2026
Soll ich 2026 noch R32 kaufen oder gleich R290? Bei Monoblock-Geräten spricht fast alles für R290 — das Angebot ist breit, die Effizienz hoch, der Förderbonus kommt dazu. Bei Split-Geräten kann R32 noch die pragmatische Wahl sein; ab 2027 dürfen solche Geräte allerdings nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden.
Ist R290 (Propan) in der Wärmepumpe sicher? Ja. Die Füllmengen sind gering, die DIN EN 378 regelt Aufstellung und Schutzbereiche streng. Bei fachgerechter Außenaufstellung ist das Risiko gut beherrschbar; aus dem langjährigen Einsatz in Nordeuropa sind keine auffälligen Schadensmuster bekannt.
Was passiert mit meiner R410A- oder R32-Anlage nach 2027? Nichts Erzwungenes: Betrieb, Wartung und Reparatur bleiben erlaubt (Bestandsschutz). Nur das Inverkehrbringen neuer Geräte ist beschränkt. Kalkulieren Sie aber steigende Preise für Nachfüllkältemittel ein.
Bekommen R290-Wärmepumpen extra Förderung? Ja. Der KfW-Effizienz-Bonus von 5 % gilt für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel — zusätzlich zu Grundförderung und weiteren Boni, gedeckelt bei insgesamt 70 %.
Meldung vom 3. März 2026 | WP-Check360 Redaktion | Quellen: Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-VO), DIN EN 378, BWP-Marktinformation
Einordnung (Stand: 9. Juli 2026): Der Fahrplan der F-Gase-Verordnung gilt unverändert — die GWP-150-Grenze für kleine Split- und Monoblock-Wärmepumpen greift zum 1. Januar 2027. R290 hat sich bei neuen Luft-Wasser-Monoblocks endgültig als Marktstandard etabliert; die Hersteller haben ihre Portfolios weitgehend umgestellt. Wer jetzt noch ein R32-Gerät kauft, sollte die Service- und Ersatzteilperspektive schriftlich zusichern lassen. Bei der Förderung hat sich die Lage geändert: Der in dieser Meldung genannte KfW-Effizienz-Bonus von 5 Prozentpunkten für natürliche Kältemittel ist mit der BEG-Reform entfallen (beschlossen 08.07.2026, gültig ab 21.07.2026; endgültiger Richtlinientext ausstehend); Grundförderung und übrige Boni gelten für R290-Geräte weiter, die maximale Förderquote beträgt jetzt 80 %.
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