Ende des 2G-Mobilfunks: Betreiber von Aufzügen und Notrufsystemen müssen handeln
Hintergrund: Warum wird das 2G-Netz abgeschaltet?
Die 2G-Mobilfunktechnik (auch GSM genannt) ist seit mehr als 30 Jahren in Deutschland im Einsatz. Mittlerweile gilt sie jedoch als veraltet. Die Bundesnetzagentur betont, dass mit 4G und 5G aktuelle Mobilfunktechnologien bereitstehen, die um ein Vielfaches effizienter und leistungsfähiger sind. Um die begrenzt verfügbaren Frequenzen effizient für breitbandigen Mobilfunk zu nutzen, ist die Abschaltung alter Technologien wie 2G aus Sicht der Behörde geboten.
Die 3G-Netze wurden in Deutschland bereits 2021 abgeschaltet. Aktuell bilden die 4G- und 5G-Netze das Rückgrat der Mobilfunkversorgung: Mehr als 97 % der Fläche Deutschlands sind mit 4G-Netzen versorgt, mehr als 93 % mit 5G-Technologie.
Zeitplan: Wann wird 2G abgeschaltet?
Die drei großen Netzbetreiber haben folgende Termine angekündigt:
| Anbieter | Geplantes Abschaltdatum | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Deutsche Telekom | 30. Juni 2028 | – |
| Vodafone | September 2028 | Für kritische IoT-Anwendungen bis Ende 2030 |
| Telefónica (O2) | Ende 2028 | – |
Der Mobilfunkanbieter 1&1 betreibt kein eigenes 2G-Netz.
Welche Geräte sind betroffen?
Laut Bundesnetzagentur sind grundsätzlich alle Geräte betroffen, die nur 2G- und 3G-Mobilfunknetze nutzen können. Dazu zählen neben älteren Mobiltelefonen insbesondere:
- Notruf-Funkmodule in Aufzügen
- In Fahrzeugen verbaute Funkmodule (z. B. für eCall-Notruf oder Standheizung)
- Ältere Alarmanlagen
- Geräte zur Fernübertragung von Verbrauchsdaten (Strom, Wasser, Gas)
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Notrufsysteme in Fahrzeugen, Aufzügen oder Häusern auf 4G- oder 5G-Technologie umgerüstet werden müssen. Aufzug- und Hausnotrufsysteme müssen umgerüstet werden, um weiterhin gesetzlich vorgeschriebene Notrufe zu gewährleisten.
Auch die Stiftung Warentest bestätigt: 2G-Mobilfunk wird unter anderem für Notrufsysteme in Fahrstühlen oder für Geräte genutzt, die Strom-, Wasser- oder Gasverbrauch per Funk an eine Zentrale melden.
Handlungsempfehlung für Betreiber
Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Geräte oder Systeme, die noch auf 2G angewiesen sind, sollten rechtzeitig vor der Netzabschaltung ausgetauscht werden. Dies gilt insbesondere für Alarmanlagen oder Aufzugnotrufe. Die Umrüstung sollte auf moderne Technologien wie NB-IoT, LTE-M oder 4G/5G erfolgen.
Einordnung für den Energiemarkt
Die 2G-Abschaltung betrifft primär Kommunikations- und Sicherheitssysteme in Gebäuden und Fahrzeugen. Ein direkter Zusammenhang mit Wärmepumpen oder deren Steuerung ist in den amtlichen Quellen nicht dokumentiert. Für Besitzer von Wärmepumpen besteht daher nach aktuellem Kenntnisstand kein unmittelbarer Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der 2G-Abschaltung.