KEA-BW unterstützt Kommunen bei Energiecontracting-Projekten
Hintergrund: Energiecontracting für Kommunen
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) ist eine zentrale Anlaufstelle für Kommunen, die Energiecontracting-Projekte umsetzen möchten. Laut der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA steht auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Contracting BW ein Leitfaden Energiespar-Contracting für kommunale Gebäude zur Verfügung.
Beim Energiespar-Contracting (ESC) plant, baut, finanziert und betreibt ein Contractor alle Maßnahmen, die zur Erreichung der Energieeinsparung erforderlich sind. Als Gegenleistung erhält das Contracting-Unternehmen einen Teil der eingesparten Energiekosten, bis seine Aufwendungen für Finanzierung, Planung, Controlling und Risiko bei Vertragsende abgegolten sind.
Unterstützungsangebote der KEA-BW
Das Kompetenzzentrum Contracting BW stellt Vertrags- und Verfahrensmuster für die Vergabe von Energiespar- und Energieliefer-Contracting in öffentlichen Liegenschaften zur Verfügung. Die dena verweist in ihren Leitfäden auf die Materialien der KEA-BW als rechtssicher nutzbare Dokumente.
Der dena-Leitfaden begleitet Kommunen bei der Einführung von Energiespar-Contracting (ESC). Letzteres hilft ihnen, mit einer vertraglichen Garantie ihre CO2-Einsparziele zu erfüllen und der kommunalen Vorbildfunktion nachzukommen.
Einordnung für den Energiemarkt
Der in der Ausgangsmeldung erwähnte spezifische Leitfaden zur buchhaltungsrechtlichen Abwicklung von Contracting-Projekten konnte in amtlichen Quellen nicht verifiziert werden. Grundsätzlich ist Energiecontracting ein etabliertes Instrument für Kommunen zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude. Ein direkter Bezug zu privaten Wärmepumpen-Besitzern besteht bei kommunalen Contracting-Projekten nicht – diese richten sich primär an öffentliche Liegenschaften wie Schulen, Verwaltungsgebäude oder Sportstätten.
Hinweis: Dieser Artikel basiert auf allgemein verfügbaren Informationen zum Thema Energiecontracting. Der in der Ausgangsmeldung genannte spezifische Leitfaden zur buchhaltungsrechtlichen Abwicklung konnte zum Zeitpunkt der Recherche nicht in amtlichen Quellen nachgewiesen werden.