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WP-Check360
Vollständige Definition und Erklärung aus Deutschlands umfassendster Wärmepumpen-Wissensdatenbank.
Prüfpflicht für Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten: Betriebsprüfung nach einem vollständigen Betriebsjahr, danach spätestens alle fünf Jahre.
Diese Definition basiert auf aktuellen Normen, Herstellerangaben und Fachliteratur. Zuletzt überprüft und aktualisiert.