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WP-Check360
Vollständige Definition und Erklärung aus Deutschlands umfassendster Wärmepumpen-Wissensdatenbank.
Isolierschicht um Heizrohre zur Minimierung von Transportverlusten; Mindestdämmdicken nach GEG (Anlage 8), bei üblichen Hausleitungen 20-30 mm.
Diese Definition basiert auf aktuellen Normen, Herstellerangaben und Fachliteratur. Zuletzt überprüft und aktualisiert.