GEG & Recht · Brandenburg (BB)

Heizungsgesetz in Brandenburg — was nach dem GModG noch gilt

Aktuelles Wissen zu GEG & Recht für Wärmepumpen in Brandenburg · Stand 2026

GEG & Recht in Brandenburg — Überblick

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch zum 29.07.2026 ersatzlos gestrichen — mit ihr die Übergangsfristen nach kommunaler Wärmeplanung. Für Eigentümer in Brandenburg heißt das: keine Austauschpflicht, aber für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen die Bio-Treppe nach §§ 42–46 GModG.

Relevante Normen & Programme

GModGBio-Treppe§§ 42–46 GModGHeizungstauschGEG 2024

Angaben ohne Gewähr. Förderprogramme und gesetzliche Regelungen können sich ändern. Stand: 2026 | WP-Check360 ist keine Behörde und steht in keiner Verbindung zu BAFA, KfW oder Landesförderinstituten.

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