GEG & Recht · Mecklenburg-Vorpommern (MV)
Heizungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern — was nach dem GModG noch gilt
Aktuelles Wissen zu GEG & Recht für Wärmepumpen in Mecklenburg-Vorpommern · Stand 2026
GEG & Recht in Mecklenburg-Vorpommern — Überblick
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch zum 29.07.2026 ersatzlos gestrichen — mit ihr die Übergangsfristen nach kommunaler Wärmeplanung. Für Eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern heißt das: keine Austauschpflicht, aber für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen die Bio-Treppe nach §§ 42–46 GModG.
Relevante Normen & Programme
GModGBio-Treppe§§ 42–46 GModGHeizungstauschGEG 2024
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