Hydraulischer Abgleich mit vorausgefülltem VdZ-Formular
Der Abgleich nach Verfahren B ist Voraussetzung der BEG-Förderung und ab sechs Wohneinheiten Gesetzespflicht. Wir rechnen ihn aus Ihrer Heizlast und Ihren Heizflächen und füllen den Nachweis vor — Ihr Unterschriftsfeld bleibt frei.
Warum diese Stufe gebraucht wird
- Ohne dokumentierten Abgleich nach Verfahren B gibt es keine BEG-Förderung für den Heizungstausch.
- Ab sechs Wohneinheiten ist der Abgleich Gesetzespflicht nach § 60c GEG — unabhängig von jeder Förderung.
- Der Nachweis ist das VdZ-Formular „Bestätigung des hydraulischen Abgleichs". Ohne ausgefülltes Formular fehlt der Beleg, auch wenn abgeglichen wurde.
Was Sie bekommen
- ✓Soll-Volumenstrom je Raum, aus Heizlast und Heizfläche gerechnet
- ✓Ventileinstellwert je Heizkörper — mit der Kennlinie des jeweiligen Ventils, nicht interpoliert
- ✓Druckverlust je Fließweg und die daraus folgende Förderhöhe der Pumpe
- ✓Das VdZ-Formular in der Fassung für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden, vorausgefüllt und ohne Zusatzkosten
Diese Stufe enthält die darunter liegenden mit — Sie kaufen sie nicht einzeln. Wer von einer niedrigeren Stufe aufsteigt, zahlt nur die Differenz.
Von Hand: 3 bis 5 Stunden am Schreibtisch
Das ist die Zeit, die dieser Arbeitsschritt am Schreibtisch kostet, wenn Sie ihn selbst rechnen — die Spanne hängt an der Anzahl der Heizkreise. Eine eigene Ortsbegehung braucht er nicht — was er wissen muss, wird bei der Aufnahme für die Heizlast miterfasst.
Erfahrungswerte aus der eigenen Praxis (Energieberatung Tuxhorn, Stand August 2026) — keine Studie, sondern die Zeit, die diese Arbeitsschritte von Hand tatsächlich kosten.
Was diese Stufe nicht leistet
- Das Unterschriftsfeld des ausführenden Betriebs bleibt leer. Die Bestätigung bleibt Ihre — ein Nachweis, den wir selbst unterschreiben, wäre keiner.
- Enthält Heizflächenprüfung und Heizlast; die Stufen darunter müssen nicht einzeln gekauft werden.