Ihr Anliegen · Förderung sichern

Wärmepumpen-Förderung beantragen.
Bis 80 % — in der richtigen Reihenfolge.

Basisförderung plus Boni, Ergänzungskredit, Steuer-Alternative: Prüfen Sie in drei Klicks, welche Quote Ihnen zusteht — und stellen Sie den Antrag, bevor der erste Vertrag bindend wird.

BEG-Zuschuss bis 80 %KfW-Kredit bis 120.000 €Steuerbonus § 35c EStG

Ihre Förderung — in drei Klicks

Ihre aktuelle Heizung (Einfamilienhaus)
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Minderjähriges Kind im Haushalt? (Familienzuschlag)
Förderquote
46 %
Max. KfW-Zuschuss
12.880 €
  • Basisförderung30 %
  • Klimabonus (Gaszentralheizung ≥20 J.)+16 %
Förderung im Detail prüfen →

Überschlag nach neuer BEG-Heizungsförderung (gültig ab 21.07.2026), Einfamilienhaus. Mehrfamilienhaus/WEG — auch teilvermietet — rechnet der kostenlose Check wohnungsgenau (Boni nur auf selbstgenutzte Wohnungen); Überschlag im Förder-Schnellrechner. Keine Rechtsberatung.

Die Bausteine

Woraus sich Ihre Quote zusammensetzt.

Vier Bausteine der Bundesförderung (BEG EM, Zuschuss über KfW 458) — kombinierbar bis zur Obergrenze von 80 % (BEG-Reform, gültig ab 21.07.2026).

30 %

Basisförderung

Der Sockel für jeden förderfähigen Heizungstausch auf eine Wärmepumpe — unabhängig von Einkommen und Altanlage.

+16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Beim Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie Gas-Etagenheizungen. Bei Gas-Zentralheizungen nur, wenn die Anlage mindestens 20 Jahre alt ist. Sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.

bis +40 %

Einkommensbonus

Gestaffelt für Selbstnutzer-Haushalte: +40 % bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Einkommen pro Jahr.

−10.000 €

Familienzuschlag

Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind setzen 10.000 € weniger Einkommen an — so rutschen viele Familien in eine höhere Einkommensbonus-Stufe.

Die Obergrenze: Mehr als 80 % gibt es nicht — auch wenn die Boni rechnerisch darüber lägen. Die förderfähigen Kosten sind zudem gedeckelt: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Im Einfamilienhaus liegt der maximale Zuschuss damit bei 22.400 €. Was sich mit der BEG-Reform ab dem 21.07.2026 im Einzelnen ändert, zeigt unsere Übersicht zur Förderreform 2026.

Der Weg zum Antrag

Die Reihenfolge entscheidet.

Der häufigste und teuerste Fehler beim Förderantrag ist kein Rechenfehler — es ist der falsche Zeitpunkt. Wer beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch vollständig. So gehen Sie in der richtigen Reihenfolge vor:

  1. Anspruch klären

    Ermitteln Sie Quote und maximalen Zuschuss für Ihre Konstellation — mit dem Schnellrechner oben oder detailliert im FörderCheck360, inklusive Szenarienvergleich.

  2. Angebot mit Förder-Bedingung einholen

    Der Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb muss eine aufschiebende oder auflösende Förder-Bedingung enthalten. So gilt er nicht als Vorhabensbeginn — er ist sogar Antragsvoraussetzung, denn im Antrag werden Vertragsdatum und Umsetzungszeitraum abgefragt.

  3. Antrag stellen — vor dem Start

    Erst nach der Antragstellung beginnt die Umsetzung; der bedingte Vertrag wird mit der Förderzusage wirksam. Ein Vertrag ohne Förder-Bedingung oder ein vorgezogener Baubeginn gilt als förderschädlicher Vorhabensbeginn — das lässt sich nachträglich nicht heilen.

  4. Umsetzen und Nachweise sichern

    Sammeln Sie Rechnungen und Nachweise vollständig — sie werden für den Abruf des Zuschusses gebraucht. Nach der Installation prüft der AbnahmeCheck360 die Ausführungsqualität, bevor Gewährleistungsfristen verstreichen.

Verfahrensstand BEG EM / KfW 458 (BEG-Reform, gültig ab 21.07.2026), Angaben ohne Gewähr — verbindlich sind die jeweils aktuellen Programmbedingungen von BAFA und KfW.

Über den Zuschuss hinaus

Drei Wege, die viele verschenken.

KfW-Ergänzungskredit

bis 120.000 €

Für die Kosten, die nach dem Zuschuss verbleiben — zusätzlich zur Zuschussförderung beantragbar.

Steuerbonus § 35c EStG

20 % über drei Jahre

Die Alternative zur BEG-Förderung — etwa wenn der Antrag nicht mehr möglich ist. Maximal 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt, bei selbstgenutztem Wohneigentum ab zehn Jahren Gebäudealter.

Land & Kommune

Regionale Programme

Viele Länder und Städte legen eigene Programme auf, die mit der Bundesförderung kombinierbar sein können — die Bedingungen unterscheiden sich je Programm.

Das Werkzeug dafür

FörderCheck360 — Ihr Anspruch, belastbar.

Ihr Förderanspruch in 15 Minuten: exakte Fördersumme, Szenarienvergleich und die Prüfung Ihrer Angaben gegen die Fördervoraussetzungen — Vorhabensbeginn, Gebäude- und Nutzungsart, Anlagentyp. Kostenloser Einstieg, ohne Registrierung.

  • Quote und Fördersumme für Ihre Konstellation
  • Szenarienvergleich (z. B. mit und ohne Bonus)
  • Fördervoraussetzungen strukturiert geprüft
Häufige Fragen

Förderung beantragen — Ihre Fragen.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?

Die Bundesförderung (BEG EM, Zuschuss über KfW 458) beginnt bei 30 % Basisförderung und steigt mit Boni auf bis zu 80 % (BEG-Reform, gültig ab 21.07.2026). Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt — 28.000 € für die erste Wohneinheit. Im Einfamilienhaus liegt der maximale Zuschuss damit bei 22.400 €. Dazu kommen je nach Standort Landes- und Kommunalprogramme sowie der KfW-Ergänzungskredit bis 120.000 €.

Welche Boni erhöhen die Basisförderung von 30 %?

Zwei Boni (BEG-Reform, gültig ab 21.07.2026): Der Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %, ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte sinkend) beim Austausch von Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen sowie Gas-Etagenheizungen — bei Gas-Zentralheizungen nur ab 20 Jahren Anlagenalter. Der Einkommensbonus, gestaffelt nach zu versteuerndem Einkommen der Selbstnutzer: +40 % bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 €; Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind setzen 10.000 € weniger Einkommen an (Familienzuschlag). Der frühere Effizienzbonus (+5 %) ist entfallen. Die Gesamtquote ist bei 80 % gedeckelt.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Vor dem Vorhabensbeginn — das ist der wichtigste Grundsatz. Der Liefer-/Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Förder-Bedingung enthalten; so gilt er nicht als Vorhabensbeginn und ist sogar Antragsvoraussetzung, denn im Antrag werden Vertragsdatum und Umsetzungszeitraum abgefragt. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als förderschädlicher Vorhabensbeginn.

Ich habe schon beauftragt oder begonnen — welche Förderung bleibt?

Wurde ohne Förder-Bedingung beauftragt oder bereits mit der Umsetzung begonnen, ist die BEG-Förderung ausgeschlossen (BEG EM Nr. 9.2.1) — eine nachträgliche Heilung ist nicht möglich. Prüfen Sie dann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG: 20 % der Aufwendungen, maximal 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt, verteilt über drei Jahre. Voraussetzungen sind unter anderem selbstgenutztes Wohneigentum, ein Gebäudealter über zehn Jahren und die Bescheinigung des Fachunternehmens.

Kann ich Zuschuss, Kredit und Landesförderung kombinieren?

Zusätzlich zum Zuschuss gibt es den KfW-Ergänzungskredit bis 120.000 € für die verbleibenden Kosten. Landes- und Kommunalprogramme können mit der Bundesförderung kombinierbar sein — die Regeln unterscheiden sich je Programm. Der FörderCheck360 prüft die Programme für Ihre Situation.

Gilt der iSFP-Bonus auch für die Wärmepumpe?

Nein. Beim Heizungstausch über KfW 458 gibt es keinen iSFP-Bonus — er gilt nur bei bestimmten anderen Einzelmaßnahmen, etwa an der Gebäudehülle. In die Wärmepumpen-Quote fließen Basisförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus ein; der frühere Effizienzbonus ist mit der BEG-Reform (gültig ab 21.07.2026) entfallen.

Wie ist die Förderung bei mehreren Wohneinheiten gestaffelt?

Die förderfähigen Höchstkosten steigen mit der Zahl der Wohneinheiten: 28.000 € für die erste (BEG-Reform, gültig ab 21.07.2026; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €), je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Welche Boni in Ihrer Konstellation greifen, hängt vom Einzelfall ab — genau das klärt der FörderCheck360.

Was macht der FörderCheck360 — und was kostet der Einstieg?

Der FörderCheck360 prüft Ihre Angaben gegen die Fördervoraussetzungen (Vorhabensbeginn, Gebäude- und Nutzungsart, Anlagentyp), berechnet Quote und Fördersumme und vergleicht Szenarien. Der Einstieg ist kostenlos und ohne Registrierung, das Ergebnis kommt sofort — vollautomatisch, ohne Termine.

Jetzt loslegen

Erst prüfen, dann beantragen.

Kostenloser Einstieg. Keine Registrierung. Sofort-Ergebnis.

Angaben zu Förderprogrammen ohne Gewähr — Stand 2026, Quellen: BAFA, KfW. Verbindlich sind die jeweils aktuellen Programmbedingungen.